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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern a.meyer
23.10.2005, 10:26 Uhr

Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Hallo,
ich bin Wiedereinsteiger und habe meine Theorie bereits bestanden.
Ich würde gerne wissen,ob für Wiedereinsteiger die Pflichtstunden bindend sind.
Ein Bekannter von mir (ebenfalls Wiedereinsteiger) brauchte die Pflichtstunden nicht fahren.
Meine Frage wie verhält sich diese Thematik und wo kann ich gegebenfalls nachschlagen ?
(Wiedereinsteiger - war schon mal in Besitz eines Führerscheins )
M.f.G
A.Meyer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 10:53 Uhr

zu: Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Das steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

http://www.fahrtipps.de/recht/fahrschausbo.php?par
=7


§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
...

Und in diesen Paragrafen, nämlich im §5 stehen die Vorschriften zu den Sonderfahrten, das fällt damit also weg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie wirkt sich eine wesentliche Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks aus?

Der Schadstoffausstoß nimmt ab

Der Reifenabrieb nimmt zu

Der Kraftstoffverbrauch nimmt zu

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis