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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bierminister
23.10.2005, 00:12 Uhr

Vorfahrt von Straßenbahnen

In Karlsruhe gibt es einige Situationen, in denen man als Autofahrer (auf einer Vorfahrtsstraße) direkt vor der Fußgängerzone abbiegen muß.
Es fahren Straßenbahnen sowohl in die Fußgängerzone hinein als auch hinaus.

Angenommen, ich will nach links abbiegen und eine Straba kommt aus der Fußgängerzone heraus.

Mal ganz davon abgesehen, daß ich mich nicht mit einer Straba "anlegen" möchte:

Wer hat in diesem Fall Vorfahrt (bzw. Vorrang)?
Gilt hier das Recht des Stärkeren?
Welche Gesetze oder Verordnungen gibt es dazu?

Danke im Voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.10.2005, 00:22 Uhr

zu: Vorfahrt von Straßenbahnen

Für dich als Abbieger gilt §9(3) StVO: »Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.«

Für die entgegenkommende Straßenbahn gilt §10 StVO: »Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.«

Also hast du meiner Meinung nach Vorrang gegenüber einer entgegenkommenden Straßenbahn, müsstest aber eine von hinten kommende Tram durchfahren lassen. Im Zweifelsfall solltest du die Straßenbahn natürlich vorlassen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren