antonn
22.10.2005, 23:57 Uhr
Flensburg Punkte Löschung
hallo
Wie sieht es dann mit der Löschung aus, wenn z.B. durch Bußgeldsachen 1 Punkte anstehen, die in 2 Monaten Ihre 2-Jahres Frist erreicht hätten, Werden die "Bußgeldpunkte" nach Ihren 2- Jahren gelöscht, oder verlängern die sich dann auch um 2 Jahre?
bei meine fall
ich wäre am 21.10.05 von meinen 17 punke befreit
am 18.8.05 bekamm (denke werde noch bekommen ist nicht rechtskräftig werde am 28.10.bei polizei aussagen) ich noch 1 punkte wegen zu schnell fahren!!
DANKE FÃœR JEDE ANTWORT
mit freundlichen grüssen
DaRealAd
23.10.2005, 00:13 Uhr
zu: Flensburg Punkte Löschung
Die Punkte werden zunächst pünktlich gelöscht, bleiben aber noch für ein Jahr unverwertbar gespeichert. Wenn du dann neue Punkte dazubekommst, deren Tatzeitpunkt schon vorher lag, dann bleiben die alten aber gültig. Und die alten Punkte werden erst getilgt, wenn die neuen nach 2 Jahren verfallen. Allerdings wären Owis spätestens nach 5 Jahren auf jeden Fall gelöscht (vielleicht ist das bei dir ja dann schon der Fall).
Ausführlich findest du das auch alles nochmal beim KBA, ist leider teilweise etwas kompliziert das Punktesystem.
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/rund_um_
den_punkt.htm
antonn
23.10.2005, 17:19 Uhr
zu: Flensburg Punkte Löschung
hallo darealad
ich danke die 1000 mal
du hast mir wirklich geholfen bis zum(polizeiliche verhör) 28.10.2005 kann ich jetzt erleichtert schlafen
die sache ist die
bis zum 15.8.1999 waren es 10 punkte nach diesem datum kam es noch weitere 7 punkte und am noch 1 punkt 20.8.2005 kamm dann goldene schluss
nach deiner darstellung(verjärung frist überliegefrist) müsste ich ja nur noch 8 punkte haben oder irre ich mich
danke die schnelle antwort damit ich heute ´nacht noch schlafen kann
mit freundlichen grüssen
Georg_g
23.10.2005, 17:23 Uhr
zu: Flensburg Punkte Löschung
Du kannst jederzeit deinen Punktestand in Flensburg abfragen. Dann musst du nicht rätseln oder vermuten, sondern weißt es ganz genau.
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR
/vzr_auskunft.htm