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13.10.2005, 16:37 Uhr

zu: Rotlichtvergehen

Wie lang sind die Vergehen denn her? 3 Monate beträgt die Verjährungsfrist.

Wenn es unter 1 sec war, würden beide Verstöße nach Bußgeldkatalog je 50 € kosten und je 3 Punkte bringen. Dazu kommen pro Bußgeldbescheid nochmal ca 25 € Gebühren. Wenn du Pech hast, kostet der zweite Verstoß mehr, weil du dann Wiederholungstäter bist.

Zum Aufbauseminar musst du aber nur einmal und auch deine Probezeit verlängert sich dann nur um 2 Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse