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C-B00|_
09.10.2005, 15:31 Uhr
Sonderantrag? was meint ihr ?
Hallo,
da ich ehrenamtlich im DRK tätig bin und gerne den Führerschein mit 17 machen würde ... gäbe es leider nur 1 problem ...
Wenn etwas passiert ist es nachts ... da ich meine Eltern nicht wecken möchte, wenn ich los muss .... hab ich mir überlegt einen Sonderantrag zu stellen, damit ich im einsatz ein KfZ bewegen darf ... meint ihr dem antrag würde statgegeben?
wie würdet ihr das Begründen ?
Philipp
09.10.2005, 15:34 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
In welcher Stadt wohnst du denn?
Georg_g
09.10.2005, 15:56 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Ein solcher Antrag würde sicher nicht genehmigt, da es offenbar ausreichend Personal mit Fahrerlaubnis gibt, das die erforderlichen Tätigkeiten durchführen kann.
C-B00|_
09.10.2005, 17:04 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Ich wohne in NRW ....
in der nähe von Gütersloh / Bielefeld
C-B00|_
09.10.2005, 17:12 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Die Diskussion -ab hier- in den Favoriten speichern Georg_g 09.10.05, 15:56 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Ein solcher Antrag würde sicher nicht genehmigt, da es offenbar ausreichend Personal mit Fahrerlaubnis gibt, das die erforderlichen Tätigkeiten durchführen kann.
Genau das ist denk ich mal NICHT der fall ....
wir haben 3 autos die zu bewegen und zu besetzen sind ...
d.h. knpp 15 plätze ... wenn die autos voll sind ...
ich würde den antrag ja auch nicht zum spaß stellen, sondern weil der in meinen augen nötig ist, um evtl leben zu retten ....
ChilliPalmer
09.10.2005, 17:55 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
also braucht man 3 fahrer oder? ist doch nicht sooo viel.
und mal nebenbei ich weiss ja nicht um was für wagen es sich handelt aber ich hätte mir mit 17 oder in den ersten monaten mit 18 nicht zugetraut ein rettungswagen oder ähliches wohlmöglich mit nm schwerverletzten drin zu fahren. glaube da ist ein routinierter fahrer sicherer!
C-B00|_
09.10.2005, 17:57 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Also ich traue mir zu, eine vertletze person zu fahren ....
ausserdem ..
es geht bei mir gerade um das Hinkommen zur "wache" um ein auto mitzubesetzten ... egal ob fahrer oder net ...
ABER HINKOMMEN ...
das ist das wichtige ....
Georg_g
09.10.2005, 18:04 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Also jetzt mal ehrlich: Du bist 17 Jahre alt und ehrenamtlich beim DRK. Du bist also kein Notarzt und auch kein Rettungssanitäter. Wenn jemand den Notruf betätigt und die Leitstelle das schnellstmögliche Ausrücken eines RTW veranlasst, dann hat man sicher nicht die Zeit, zu warten bis du zuhause mal aufgestanden und zur Leitstelle (oder dem Fuhrpark) gefahren bist.
Ich kenne die konkrete Situation beim DRK Gütersloh/Bielefeld nicht, aber der Personalmangel dürfte bestimmt nicht so gravierend sein, dass ein 17-Jähriger eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um mitten in der Nacht irgendwo hinfahren zu können. Das eine Jahr wirst du also noch warten müssen. Da das aber letztendlich nicht die Teilnehmer hier im Forum, sondern die Führerscheinstelle entscheidet, kannst du ja gerne mal einen entsprechenden Antrag stellen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er nicht genehmigt wird.
C-B00|_
09.10.2005, 18:07 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Also jetzt mal ehrlich: Du bist 17 Jahre alt und ehrenamtlich beim DRK. Du bist also kein Notarzt und auch kein Rettungssanitäter. Wenn jemand den Notruf betätigt und die Leitstelle das schnellstmögliche Ausrücken eines RTW veranlasst, dann hat man sicher nicht die Zeit, zu warten bis du zuhause mal aufgestanden und zur Leitstelle (oder dem Fuhrpark) gefahren bist.
oh man irgendwie checkt das hier keiner ....
NOCHMAL ...
Wir sind ein DRK Ortsverein ...
WIR rücken aus, WENN verletzte 20< sind ... ok soweit alle mitgekommen? ;)
Oder bei evakuriungen ...
SO und nunmal haben wir uns entschieden das wir 15 mins nach der alamirung haben, um an unserem drk heim einzutreffen und uns auf die fahrzeuge zu verteilen ....
so jetzt mal jeder verstadnen ?
Philipp
09.10.2005, 18:08 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Seid ihr denn so in den allgemeinen Rettungsdienst eingebunden, dass ihr ständig Einsätze fahren müsst?
Wie wäre es denn einfach mim Fahrrad zu fahren, oder das bei dir einer vorbei fährt und dich mit nimmt?
Gruß,
Philipp
Georg_g
09.10.2005, 18:12 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
»oh man irgendwie checkt das hier keiner ....«
Soll ich die Kristallkugel befragen oder aus dem Kaffeesatz lesen? Ich weiß nur das, was du uns auch mitteilst. Alles andere gilt wie oben bereits geschrieben: Zur Führerscheinstelle gehen, Ausnahmegenehmigung beantragen und begründen, dann weitersehen.
durbanZA
09.10.2005, 18:21 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Der ANtrag wird nicht genehmigt werden, weil es sich bei den Bereitschaften nicht um primäre Rettungsmittel handelt. Seit Ihr eine Betreuungsbereitschaft oder habt Ihr alle RS- Ausbildung?
Chiller
09.10.2005, 19:14 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
» SO und nunmal haben wir uns entschieden das wir 15 mins nach der alamirung haben, um an unserem drk heim einzutreffen und uns auf die fahrzeuge zu verteilen ....
so jetzt mal jeder verstadnen ? «
Jawoll, wir haben verstanden!
In eurem DRK-Ortsverein könnt ihr beschliessen was ihr wollt, meinetwegen auch 5 Minuten nach der Alarmierung einzutreffen, aber das interessiert die Behörde wohl wenig. Ihr seid letztlich nur eine private Organisation.
Für die Unterstüzung im Katastrophenfall stellt das DRK Einsatzeinheiten zur Vefügung, die entsprechend ausgebildet und ausgestattet sind. Die "normalen" Ortsvereine sind keine Einsatzeinheiten! Sie verfügen weder über Ausbildung noch Ausstattung (Allerdings rekrutieren sich die Einsatzeinheiten aus den Ortsvereinen).
Die Ortsvereine stellen lediglich Sanitätsbereitschaften für öffentliche Veranstaltungen ab. Letztere sind allerdings lange im Voraus bekannt daher muss man da nicht innerhalb einiger Minuten hinhasten.
Eine einfache Mitgliedschaft in einem DRK Ortsverein reicht daher als Begründung mit größter SIcherheit nicht aus.
Security_neu
09.10.2005, 19:48 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
"Ich fände es bedauerlich, wenn wir in einem Land mit ca. 5 Mio Arbeitslosen einem 17jährigen als RTW Fahrer eine Ausnahmegenehmigung geben müssten. "
Wieso das? Es ist doch schön zu sehen dass es noch motivierte Jugendliche gibt, die nicht nur faul rumhängen sondern sehr sozial eingestellt sind.
Btw.: Wenn er bei der Freiwilligen FW wäre, und müsste irgendwann zur Wache kommen, die leider 2 km weit weg liegt, wie soll er das machen? Mim Fahrrad dauert das, es sei denn er ist Spitzensportler. Da muss es doch auch irgend ne Lösung geben....
C-B00|_
09.10.2005, 19:48 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Dann schließt das thema ... hier kommen eh nur beiträge die nix aber auch rein garnix bringen bzw der richtigkeit entsprechen ...
das war mein erstes und letztes thema in deisem forum und tschüss!
Georg_g
09.10.2005, 20:13 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Du musst jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen, nur weil die Antworten nicht dem entsprechen, was du dir erhofft hast. Man hätte auch antworten können "Ja, du bekommst bestimmt eine Ausnahmegenehmigung", dann wärst du frohen Mutes zur Füherscheinstelle gegangen und hättest spätestens dort erfahren, dass du doch keine bekommst.
Was spricht eigentlich dagegen, die Klasse M oder A1 zu machen? Dann kannst du zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein, ganz ohne Ausnahmegenehmigung.
Thomas Ihle
09.10.2005, 20:27 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Das Führen eines Einsatzfahrzeuges mit 17 wird (bei allem Respekt) für Rettungseinsätze keine Genehmigung bekommen und ehrlich gesagt ist es auch gut so, da im Schadensfalle die Haftung ungeklärt bleibt.
Wenn es nur darauf ankommt zur Einsatzstelle zu fahren reicht ja - wie georg bereits anmerkte - Klasse M und A1 allemal, oder ?
Chiller
09.10.2005, 21:27 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
» Wieso das? Es ist doch schön zu sehen dass es noch motivierte Jugendliche gibt, die nicht nur faul rumhängen sondern sehr sozial eingestellt sind. «
Das ist ja auch schön zu sehen. Trotzdem muss man dann doch nicht gleich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Grenze liegt nunmal bei 18 und das macht auch Sinn.
» Wenn er bei der Freiwilligen FW wäre, und müsste irgendwann zur Wache kommen, die leider 2 km weit weg liegt, wie soll er das machen? Mim Fahrrad dauert das, es sei denn er ist Spitzensportler. Da muss es doch auch irgend ne Lösung geben.... «
Wie oben schon gesagt Klasse A1 machen. Allerdings gibt es bei den freiwillgen Feuerwehren ohnehin ein Mindestalter. Liegt je nach Ortsgruppe bei 17 oder 18 Jahren. Und auch das macht Sinn. Im Zweifel muss man halt auf die unter 18jährigen verzichten auch wenn die Jugendlichen das sicher gut meinen.
Dreizack
09.10.2005, 21:52 Uhr
zu: Sonderantrag? was meint ihr ?
Weitaus bezeichnender ist doch die Reaktion seinerseits auf die Antworten, wenn ich schon frage: "was meint ihr?", und es wird dann geschrieben was halt jeder so meint, dann sollte man nicht so beleidigt tun.
Hier entscheidet das sowieso keiner, aber vielleicht wollte er nur im Brustton völliger Überzeugung seiner Wichtigkeit von anderen nur eine Bestätigung dessen, was die gezeigten Reaktionen allerdings plausibel macht.
Sollte tatsächlich ein wichtiger Einsatz nächtens erfolgen läßt sich sicher vorher im Ortsverein ausmachen wer bei wem fix vorbeifährt um jenen mitzunehmen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?
Pkw
Lkw
Motorräder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
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