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Mr East
08.10.2005, 11:47 Uhr
Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
Der Anhörungsbogen aus der Stadverwaltung (Poststempel 29.07.05) ging mir am 01.08.05 zu.
Dieses Schreiben trägt das Datum vom 25.07.05.
Darin wird mir eine Geschwindigkeitsübertretung vom 26.04.05 vorgeworfen.
Als Zusatz ist vermerkt das ich als Fahrer anhand des Bildes aus meinem Personalausweis als Fahrer identifiziert wurde.
Am 27.07.05 hab ich in meinem Briefkasten eine Vorladungsbescheinigung gefunden laut der ich mich am 25.07.05 bei der Polizeidienststelle zu einer Befragung als Betroffener / Zeuge einfinden sollte. Diesen Termin konnte ich Aufgrund von Urlaub nicht wahrnehmen.
Am 27.07.05 gegen 19 Uhr habe ich mit der Polizeidienststelle gesprochen und einen alternativen Termin vorgeschlagen. Der Polizeibeamte meinte am Telefon zu mir das ich â EUROžschon noch vorbeikommen könnte, er aber den Fall schon wieder zum Versand an das Ordnungsamt vorbereitet hat. Deshalb wäre auch eine Aussage im Rahmen eines Anhörungsbogen möglichâ EUROœ.
Da ich den Termin am 25.07.05 nicht wahrnehmen konnte wurde am 26.07.05 auf Anfrage der Polizeidienststelle beim Ordnungsamt eine Kopie des Passfotos beantragt.
Nach einer Nachbarschaftsbefragung wurde der gesamte Schriftverkehr mit allen Unterlagen und der Kopie des Passfotos am 27.07.05 über Böblingen an das Ordnungsamt versand. Ein Telefonat zwischen Polizeidienststelle und dem Ordnungsamt hat nicht stattgefunden. Das hat mir der Diensthabende Polizist der Polizeidienststelle in einem Telefonat bestätigt. O-Ton: â EUROžDas ist zu viel Aufwand da immer hinterher zu telefonieren, wir sind für andere Sachen zuständig. Die Infos gingen per Post an das Ordnungsamt.â EUROœ
Über den Postweg waren die Unterlagen also laut meinem Verständnis (Versand am 27.07.05) nicht vor dem 28.07.05 in im Ordnungsamt.
Erst nach Eingang der Unterlagen (also meines Erachtens frühestens am 28.07.05) hat Betrachtung der Kopie des Passfotos durch das Ordnungsamt stattgefunden.
Zusammenfassend ist zu sagen dass eine Unterbrechung der Verjährung laut § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG vor dem 25.07.05 nicht stattgefunden hat. Eine im Schreiben des Ordnungsamts vom 25.07.05 beschrieben Identifizierung war vor dem 28.07.05 aufgrund einer nicht vorhandenen Kopie des Passfotos überhaupt nicht möglich. Somit ist die Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten nach § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingetreten.
Meines Erachtens wurde hier das Schreiben des Ordnungsamt in aufgrund einer absolut unbegründeten Verdächtigung (da keine Identifizierung des Fahrers vorlag) mit dem Datum 25.07.05 versehen.
**********
hab ich Recht oder liegt ein Denkfehler auf meiner Seite vor ??
Georg_g
08.10.2005, 13:02 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
Recht kompliziert ...
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob denn nicht der Versand des Anhörungsbogens schon eine Verjährungsunterbrechung bewirkt hat, denn mit einiger Auslegung fällt ein solcher Anhörungsbogen unter § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG.
War denn die Geschwindigkeitsüberschreitung so hoch, dass sich weitere Maßnahmen lohnen? Dann würde ich in diesem Fall doch eher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mr East
08.10.2005, 13:24 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
also es geht 34 km/h drüber ... also einen Monat laufen.
Hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Chiller
08.10.2005, 13:50 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist definitiv. Das parallel dazu noch weitergehende (erfolglose) Ermittlungen stattgefunden haben ändert nichts an der Sache.
Mr East
08.10.2005, 15:01 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
Ich geb dir da ja auch völlig recht das der AB die Verjährung unterbricht. Aber der wurde doch schon ausgeschrieben ohne das die wussteb das ich gefahren bin. Plötzlich standen die Cops bei mir in der Firma und wollten eine Gegenüberstellung machen. Ich war zu dem Zeitpunkt ja im Urlaub. Einer der Kollegen hat dann angedeutet das ich das gewesen sein kann. Und dann hat das Ordnungsamt die Ermittlungen gegen mich aufgenommen.
Chiller
08.10.2005, 15:47 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
» Aber der wurde doch schon ausgeschrieben ohne das die wussteb das ich gefahren bin. «
Das Problem ist das nachzuweisen. Rückdatierung der Schreiben ist natürlich nicht korrekt.
Andererseits wenn das Schreiben schon vorher ausgeschrieben war, dann muss doch auch dein Name bekannt gewesen sein. Man hat 3 Monate Zeit den AB auszustellen plus nochmal 14 Tage für die Postlaufzeit. Die Frist wurde eingehalten.
Georg_g
08.10.2005, 16:02 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
Schau doch mal hier rein, das dürfte auf deinen Fall recht genau zutreffen: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaeh
rung_07.php
Mr East
08.10.2005, 17:05 Uhr
zu: Anhörungsbogen schon vor Identifizierung gedruckt
das trifft es leider ganz gut ... also hab ich wohl keine chance ...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen links blinken
Sie dürfen nicht nach links abbiegen
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?
Geschwindigkeit vermindern
Höchste Aufmerksamkeit
Bremsbereitschaft
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?
Heroin, Kokain, Amphetamine
Haschisch, Marihuana
LSD
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