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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 18:11 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

»Wie gehts weiter? Entzug oder Nachschulung?«

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hier nicht in Betracht, wenn du nicht gerade betrunken warst. Wie es danach weitergeht, hängt dann davon ab, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

»Die Versicherung hat den Schaden dem Fahrzeughalter gezahlt, kann sie mich in Regress nehmen bei sowas?«

Nein, dann bräuchte man ja keine Versicherung, wenn man den Schaden schließlich doch bezahlen müsste. Regress kommt nur dann in Frage, wenn die Versicherung nicht für dich leisten müsste, wie bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Du verlierst allerdings einen Teil deines Schadenfreiheitsrabattes und wirst entsprechend hochgestuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 19:20 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn ein berechtigter Fahrer am Steuer saß. Ob für das Fahrzeug andere Fahrer ausgeschlossen waren ("Alleinfahrerrabatt"), kann dir nur dein Verlobter sagen.

Oder geht es jetzt um die Kasko, weil du schreibst, dass dein Verlobter Geld von der Versicherung bekommen hat?

Regress bzw. Schadenersatz könnte allerdings dein Verlobter von dir verlangen. Aber das wird er wohl nicht machen, wenn ihr beiden noch heiraten wollt ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken