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 Sunslayer
07.09.2005, 17:08 Uhr
Sondergenehmigung
Ich bin 17 jahre alt und habe vor bald mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B (Auto)
anzufangen. Darin inbegriffen ist ja auch Klasse M und S. Diese Klassen sind bekanntlch ja ab 16 Jahren. Meine Frage hierzu: Wenn ich meine Ausbildung vor dem 18 Lebensjahr abgeschlossen habe (also noch keinen Klasse B Führerschein ausgehändigt bekommen habe), ist es dann möglich für diese Zeit einen "vorläufigen" Klasse M Führerschein, bzw Genehmigung auszustellen, bis nach Errechen des 18. Lebensjahres der richtige Führerschein ausgehändigt wird? (Da das Fahren eines Rollers ab 16 jahren erlaubt ist und die dazu nötige Ausbildung absolviert wurde)
Vielen Dank im Vorraus

 Georg_g
07.09.2005, 20:58 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Erst wenn du den Führerschein Klasse B erhalten hast, darfst du auch Fahrzeuge der Klassen M, S und L fahren. Vorher geht das nicht, es sei denn, du hättest die gewünschte Klasse separat gemacht. Eine Ausnahmegenehmeigung wirst du da nicht erhalten.
 Driv0r
07.09.2005, 21:02 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Bringt eh nicht viel, da du die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag machen darfst.
 Security_neu
10.09.2005, 17:23 Uhr
zu: Sondergenehmigung
"Man darf zwar mit dem Klasse B Führerschein, "M Roller" fahren, aber die nötige Ausbildung habt ihr bestimmt damit nicht absolviert! "
Ja und? Roller fahren ist ja keine Kunst; Gasdrehgriff und zwei Handbremsen. Der Rest steht in der Bedienungsanleitung. Und die Regeln kennt man ja alle durch die Theorie.
 meisterLars 
11.09.2005, 11:05 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Da hat MF wohl recht, mit der 18,5t- Regel vom alten 3er FS. Allerdings ist ja die Frage, wer von den Millionen Leuten überhaupt mal auf den Gedanken kommt, so nen Zug zu fahren. Die meisten wären wahrscheinlich schon mit nem 7,5t- Solofahrzeug überfordert...
Viel schlimmer finde ich die Anhänger- Regelung des neuen EU- Führerscheins.
Nur mal als Beispiel:
Kollege von mir (mit Klasse B) is beim DLRG. Die haben nen kleinen Sprinter, den der Kollege fahren darf. Zu diesem Sprinter gehört auch noch ein Anhänger Marke Eigenbau, auf dem ein Boot und ne Materialkiste verbaut ist. Der Anhänger wiegt 2 Tonnen.
Und schon hat mein Kollege die A-Karte, weil er diesen Zug nicht mehr fahren darf.
Ist doch lächerlich... Ob son Anhänger jetzt 750kg wiegt oder 2 tonnen, da tut sich nix.
Der Kollege hat auch schon versucht, ne Sondergenehmigung für einsatzfahrten zu bekommen, vergeblich...
Und der Anhängerschein kostet ihn 300,- €, die er nicht hat...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?
Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren
Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten
Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?
Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat
Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn
Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen
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