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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2005, 10:20 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Grundsätzlich hat der Rückwärtsfahrende erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Allerdings regelt § 8 StVO nicht die Fahrtrichtung des Fahrzeugs, deshalb müste meiner Meinung nach auch einem rückwärts fahrendem Fahrzeug Vorfahrt eingeräumt sein.
KOmmt es zu einem Unfall, wird dem Rückwärtsfahrenden u. U. dennoch ein Vernachlässigen der Sorgfaltspflichten vorzuwerfen sein, ggf. auch ein Verstoß gegen § 7 StVO, wenn er sich auf dem in seiner Fahrtrichtung linken Fahrstreifen bewegt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.09.2005, 16:38 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gerade bei Rechts vor Links Unfällen entscheiden die Richter 50 / 50. Also beide Fahrer haben Schuld.

Interessante Ansicht, leider völlig falsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern saab99
08.10.2005, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Hallo
kommt mal wieder zur Sache. Wie ist das nun zu dem Rückwärts fahren?
Wo ist der Paragraph dazu? Da drin sollte dies ja wohl stehen! Denn einer drohte mir heute schon Schläge an weil ich es nur gewagt habe Rückwärts aus einer Rechts vor links heraus zu fahren. Seine Reaktion: Er hupte wie wild und fuhr in der 30er Zone mit ca 60 an der Einmündung vorbei.
Das Problem: er hatte drei weiter Personen im Auto und ich war alleine. Da ist man mit einer Meinung sehr alleine.
Ich möchte etwas Offizielles vorweisen können damit dieses Arsch es auch glaubt. Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
11.10.2005, 09:26 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Naja, auch wenn man beim Rückwärtsfahren erhöhte Rücksicht walten lassen muß, ist man auf der vorfahrtberechtigten Straße (im geschilderten Fall). Wenn man dann dennoch hupenderweise vorbeisemmelt, ist das schon dreist. So nach dem Motto "der muß halt aufpassen, scheiß auf rechts-vor-links" ? Aber wenn man solo unterwegs ist, und im anderen Auto sitzen 3 Leute, dann hilft nur Zähne zusammenbeißen.
Aber rückwärts aus einer Straße zu fahren, würde ich wo immer es geht, vermeiden. Wenden ist meist weniger stressig und gefährlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Claudiaaa
16.10.2005, 15:34 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gibts hierfür auch eine Regelung: Kommt "weist" von Weisheit oder Wissen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann