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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern _daggi_
04.09.2005, 15:43 Uhr

Schon wieder was Neues, eigentlich eindeutig, aber...

Danke erstmal für die Auskünfte und Meinungen zu vorigen Beiträgen, haben mir echt geholfen.

Nun aber blicke ich gar nicht mehr durch.

Unser Sohn fährt neben einem stehenden LKW mit PKW´s beladen. Der LKW steht am Fahrbahnrand. Von dem LKW fällt ein Eisenteil herunter 2 m vor unserem Sohn.

Dieser kann nicht ausweichen und fährt darüber. Am Auto ist was kaputt, gegenerische Versicherung besteht auf Gutachten, also Kosten sind entstanden.

Nun schreibt die Versicherung ihm eine 30-prozentige Mitschuld zu wegen "Verstoß gegen das Sichtfahrgebot gem §3 StVO".

Was soll das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
04.09.2005, 16:11 Uhr

zu: Schon wieder was Neues, eigentlich eindeutig, aber...

Ich würde euch Raten zu einem Anwalt zu gehen, das wird wohl hier die beste Lösung sein. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern _daggi_
04.09.2005, 16:30 Uhr

zu: Schon wieder was Neues, eigentlich eindeutig, aber...

Unser Anwalt hat diese Angelegenheit schon und wir haben auch eine gute Rechtsschutzversicherung. Aber der Eigenanteil ist ärgerlich (125 Euro). Bleibt man eigentlich auf der, wenn die Rechtslage eindeutig ist, sitzen?

Man kann doch nix dafür und muss trotzdem was zahlen, hab mir nie Gedanken darüber gemacht.

Ist es nicht so, dass der Gegner die dann auch noch übernehmen muss, da von unserer Seite keine Schuld vorhanden ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren