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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
29.08.2005, 13:00 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

Zuerstmal eine Begriffsdefinition:
» Gefärdung bedeutet das Herbeiführen einer Verkehrslage, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, also bereits eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte enthält. «

» Die Beurteilung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BGHSt 22, 346).«

Eine Gefährdung liegt nur dann vor wenn ein Schaden wahrscheinlich ist. Man muss ihn also nicht zu 100% ausschließen können. Das ist, wie du selbst auch gesagt hast, schlichtweg unmöglich.
Im Fall der Fälle kann nur nach einem konkreten Einzelfall entschieden werden. Generelle Faustregeln wann ein Schaden unwahrscheinlich ist, kann man daher nicht geben.

Im Übrigen gilt der Gefährdungsausschluss nicht nur in deinem konkreten Fall. Er gilt immer! Siehe dazu auch §1 STVO.

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29.08.2005, 13:31 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

In §1 ist praktisch auch von einem Ausschluß die Rede: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt oder gefährdet wird.

Und nochmal, mit diesem Gefährdungsausschluss ist nicht gemeint jeden theoretisch möglichen Schaden 100%ig vermeiden zu müssen, denn das würde einem Fahrverbot entsprechen. Man muss lediglich Situationen vermeiden, in der ein Schaden wahrscheinlich wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.08.2005, 22:56 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

<<Soviel ich weiß, muß ein Busfahrer das Warnblinklicht ausschalten, wenn er in der Haltestelle steht und keine Fahrgäste aufnimmt oder aussteigen läßt (z.B. in der Wartezeit bis zum nächsten Abfahrzeitpunkt). >>

Welche Haltestelle mit Warnblinklicht angefahren wird und selbiges im Stand eingeschaltet werden muss, liegt im Ermessungsrahmen des örtlichen Ordnungsamtes/Bürgermeister. Es gibt Städte, da fährt, bzw. steht kein Bus mit Warnblinklicht und es gibt Städte (wie Duisburg) da wird es an jeder Haltestelle so gehandhabt. Also eine rein politische Entscheidung ! Die entspechenden Haltestellen haben dann - zur Erinnerung des Busfahrers - im Haltestellenschild ein rotes Dreieck.

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29.08.2005, 23:03 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

<<wie aber ist c) zu verstehen? Wann ist eine Gefährundung _ausgeschlossen_? >>

konkret = Bus-Türen sind offen
abstrakt = Bus-Türen sind geschlossen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
30.08.2005, 12:02 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

»Da ich diese Gefährdung also nicht ausschließen kann, dürfte ich also gar nicht und nicht nur langsam dran vorbei.«

Wenn du jede Gefährdung durch dich im Rahmen des Straßenverkehrs ausschließen willst, darfst du einfach keinen Fuß vor die Türe setzen. Es kann mir auch ein aussteigender Fahrgast vors stehende Auto torkeln, mit dem Kopf auf meine Motorhaube knallen und sich dabei verletzen.

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
30.08.2005, 13:54 Uhr

zu: Linienbus, Haltebucht, Warnblinklicht .. richtiges Verhalten

»"b) Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren"

Echte Schrittgeschwindigkeit heisst für mich schon, dass ich relativ gefährdungslos durch die Gegend fahre. Aber zusätzlich war ja noch

"c) Sie dürfen nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist "

anzukreuzen.«


Ist doch klar: wenn die Fahrgäste z.B. gerade neben dem Bus stehen und aufs Einsteigen warten, oder mit offenen Mündern die elegante Silhouette des sich mit Schrittgeschwindigkeit nähernden Fahrzeugs bestaunen, dann darfst du nicht mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren, weil du sie sonst an- oder umfährst und damit gefährdest.

lG,
Mike

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

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