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durbanZA
28.08.2005, 09:10 Uhr
zu: Schon wieder!!!
Hm... unglückliche Situation, da hat wohl einer den Schulterblick nicht gemacht :)
Erstmal sei froh, daß es beim Blechschaden blieb. Natürlich bist Du nicht schuld, da der andere Deine Vorfahrt mißachtet hat. Vielleicht hättest Du besser reagieren können, wenn Du so vorausschauend gefahren wärst, daß Du das hättest kommen sehen. Dann hättest Du bremsen können oder zumindest, wenn das nicht geht, hupen.
durbanZA
28.08.2005, 14:01 Uhr
zu: Schon wieder!!!
@jamesbond, wenn das Ausweichen gefahrlos möglich ist, ist das natürlich geboten!
Pascal
28.08.2005, 15:00 Uhr
zu: Schon wieder!!!
"Das sollte man nicht machen, weil es gefährlich und verkehrsbehindernd ist."
Wenn man ohne jemanden zu behindern eine Spur nach links wechseln kann, kann es den Verkehrsfluß nur fördern, schließlich kann derjenige von der Überholspur dann ohne Probleme auffahren, muß nicht stark beschleunigen oder bremsen etc.
Und was daran gefährlich sein soll, das müßtest du auch mal bitte erklären. An einem korrekt durchgeführten Spurwechsel ist nichts gefährliches. Außer natürlich der Gefahr, die immer vom Straßenverkehr ausgeht.
Also, wenn ich kann, dann mache ich den Leuten, die auffahren immer Platz und bin auch froh, wenn ich an jemand gelange, der ähnlich freundlich ist, wenn ich auffahre. Und das passiert sehr oft!
Lizzard
28.08.2005, 19:56 Uhr
zu: Schon wieder!!!
Wegen son Mist hatte ich mal ein Riesencrash... Der Unfall wär vermeidbar gewesen, hättest du nur mal den rückwärtigen Verkehr beobachtet.
Wie sagte doch gleich der Fahrlehrer? Du musst immer mit Fehlern anderer rechnen. Das müsstest du doch noch kennen, ist ja bei dir scheinbar noch nicht so lange her.
Du musst vorher schon planen bevor du überhaupt ein Auto auf den Beschleunigungsstreifen siehst wohin du im Notfall fahren könntest. Das nennt man Vorausschauendes fahren, grade auf der Autobahn sehr sehr wichtig.
In dem Sinne, schau mehr in die Spiegel und stell dir nicht erst die Frage ?wohin? wenns schon zu spät ist. Du musst wenn der Notfall kommt, schon die Antwort kennen.
Lizzard
Lizzard
28.08.2005, 20:06 Uhr
zu: Schon wieder!!!
"Im letzten Moment zieht er einfach links rüber, wobei ich selbstverständlich kurz vorher noch etwas Abstand gewonnen habe, weil er mir sonst mit seinem Kofferraum die Schnauze touchiert hätte. Frei nach dem Motto "ich muss ja jetzt rauf also macht mir Platz!" "
Hehe wohnst du in Berlin? kommt mir iregntwie bekannt vor :-P
_daggi_
01.09.2005, 22:14 Uhr
zu: Schon wieder!!!
Hallo Jan,
kommt drauf an, wie alt ist das Auto, bekommst Du dafür was besseres oder ein gleichwertiges.
Schlechter ist es in meinem Fall:
Schaden sehr hoch, Restwert erheblich niedriger.
Egal, ob Du schuld bist, lohnt sich in meinem Fall eher ein Neukauf.
In Deinem Fall würde ich, je nach Fahrzeug, reparieren lassen, aber mehrere Angebote einholen von Werkstätten, die keine riesigen Empfangshallen und Glaspaläste haben.
Hör Dich um, bis denne
daggi
Waechter im All
02.09.2005, 11:35 Uhr
zu: Schon wieder!!!
Wenn Du den Wagen brauchst und die andere Seite Schuld war: Wieso hast Du Dir dann keinen Leihwagen besorgt? Deine Werkstatt müsste/sollte/könnte Dir doch einen Ersatzwagen anbieten, so lange Deiner nicht fahrbereit ist. Im Regelfall muss die Versicherung Deines Unfallgegners das löhnen - sofern Du keine Luxuskarre mietest.
Waechter im All
02.09.2005, 13:01 Uhr
zu: Schon wieder!!!
Sind DAFÜR nicht nach guter alter Tradition die Eltern der Braut zuständig? ;-P
Waechter im All
02.09.2005, 14:24 Uhr
zu: Schon wieder!!!
...haste auch wieder Recht... ;-)
Da kann ich Dir/Euch nur viel Glück und viele, viele (Geld-)Geschenke wünschen.
...und immer schön vorsichtig fahren... ;-P
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Der Radfahrer muss warten
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Sie müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Unterführung für Radfahrer
Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer
Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?
Heroin, Kokain, Amphetamine
Haschisch, Marihuana
LSD
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