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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.08.2005, 14:18 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

Unten bei den Hinweisen steht doch dort "Abweichungen von den berechneten Werten können sich im Wiederholungsfall (...) ergeben".

Für diese Wiederholungsfälle sind keine exakten Strafmaße festgeschrieben, das kann die Bußgeldstelle in eigenem Ermessen festlegen. Meist wird eben einfach das Bußgeld verdoppelt.

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27.08.2005, 14:32 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

wieso denn schon bei einer weiteren Übertretung von 16 km/h? Das wäre doch noch eine OWi, und da dauert es lange, bis die Gerichte Beharrlichkeit feststellen?!

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27.08.2005, 15:40 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

Ab 16kmh drüber gibts nur dann Punkte wenn du mit einem Kfz > 3,5 t unterwegs bist. Mit einem PKW erst ab 21kmh drüber.

Fahrverbot gibt es auch nur bei Beharrlichkeit und dazu müssen nach Rechtsprechung mind. 3 Verstöße innerhalb ein bis zwei Jahren stattfinden. An der Formulierung sieht man auch, dass da ein gewisser Spielraum herrscht. Da dein erster Verstoß schon 8 Monate zurückliegt kann es sein, dass ein "netter" Sachbearbeiter den schon in 4 Monaten nicht mehr berücksichtigen würde. Ein übellauniger Sachbearbeiter würde ihn vielleicht erst nach 2 Jahren, also in 16 Monaten, nicht mehr berücksichtigen.

Auf jeden Fall ist aber die Gefahr eines Fahrverbotes gegeben. Also die nächsten Monate doppelt und dreifach aufpassen.

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