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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.08.2005, 19:51 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Ist der Bußgeldbescheid an Dich gerichtet? Wieviel sollst Du denn zahlen? Über 21 km/h drüber?

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25.08.2005, 19:53 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, ist keine Verurteiluing mäöglich, es kann ausschließlich der Täter belangtz werden, wenn der nicht ermittelt wird, dann fällt die ganze Sache ins Wasser.
Allerdings bekommst Du nur eine minderwertige Kopie des Photos zugeschickt. Das Bild, das den Behörden zur Verfügung steht, ist sehr viel besser.
Und die Tatsache, daß Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast, ist schon ein Anzeichen dafür, daß das Original besser ist, sonst hätte man ja zuerst den Halter, Deinen Mann, angeschrieben.

mfg durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
25.08.2005, 21:34 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

geht das schon wieder los? bei 30 euro sind die kosten doch im endeffekt bei einem widerspruch höher, als wenn ihr einfach bezahlt, und der ganze aufwand steht in keinem verhältnis zum bußgeld. stellt euch net so an und zahlt!


(abgesehen davon dürfte das auto zu erkennen sein, also kennzeichen, und wenn ihr keinen nennen könnt, von dem ihr behauptet, er wäre gefahren, müsst ihr so und so zahlen.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wildwechsel
25.08.2005, 21:41 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Viviane: Was meinst du denn als routinierte Widerspruchskostenschätzerin, was so ein Widerspruch kostet? Der zweite Teil ist Unsinn, belangt wird nicht der Halter, sondern der Fahrer, und dem muss nachgewiesen werden, dass er es war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
25.08.2005, 23:22 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

nach der logik würde überhaupt nie einer bezahlen, so genau sind die fotos schließlich auch nicht.

es ging mir nicht darum, was es sie kostet, sondern was es den staat kostet, und da sie ja schließlich tatsächlich zu schnell gefahren ist, finde ich es schlichtweg assozial, sich jetzt drücken zu wollen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

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Über Autobahnraststätten

Ãœber die Telefonnummern 112 oder 110

Über Notrufsäulen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen