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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Wie war dein Auslandsaufenthalt ? Die Punkte-Regelung gibt es seit 1. April 2004.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2005, 14:12 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

"Erst im April eingeführt" stimmt aber nur, wenn du damit den April 2001 meinst, da trat das Verbot nämlich in Kraft. Und selbst die Erhöhung von 30 auf 40 Euro war bereits im April 2004.

Von einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid würde ich dir eher abraten. Kauf dir lieber eine Freisprecheinrichtung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:18 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Eine Verwaltungsgebühr gibt es auch noch !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
25.08.2005, 14:35 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

@FastNino
Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben:
»jetzt ahnden die vögel schon auf der basis der wiederholungstat.«

Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld erhöht werden. Das vollkommen legitim.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.08.2005, 16:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Ich will dem ja grundsätzlich nicht widersprechen, aber in diesem Fall bist Du wohl der der Scheiße gebaut hat und es gäbe schon ein paar Verkehrstote weniger, wenn es das Handyverbot schon länger geben würde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten