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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
20.08.2005, 18:06 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Ich würde es mal ganz einfach sagen: Du fährst am besten nochmal in der Nacht dort vorbei und schaust dir alles an wie die Sichtverhältniss sind etc.
Wenn du zum Beispiel irgentwie siehst das ein Schild unübersichtlich angebracht ist oder so, dann kannste das ja nochmal angeben. Wenn die da kommen mit: Wieso haben sie das nicht gleich gesagt. Dann sdagste du stands unter Schock etc

Eine Bestrafung kannste nicht vermeiden, aber zumindest mildern.

Lizzard

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20.08.2005, 20:44 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Der Führerschein ist nicht ganz weg. Du hast ja keine Verkehrsstraftat begangen (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, etc.), sondern "nur" einen Verstoß gegen die StVO (wenn auch mit viel Schaden).
Die Höhe des Schadens ist für die Art des Verstoßes und den daraus resultierenden Folgen (Nachschulung u. Verlängerung der Probezeit) relativ unerheblich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.08.2005, 13:20 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Da brauchst du keine Angst zu haben. Von den Probezeitregeln haben Polizisten oft keine Ahnung, weil sie da ja auch gar nicht zuständig sind.

Da kein Personenschaden vorliegt, kommst du wohl mit Bußgeld (60 €+20 € Gebühren+ ca 5 € Auslagen), 3 Punkten, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung davon.

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22.08.2005, 09:27 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Hallo steffi,

jetzt mache Dich bitte mal nicht verrückt, auch wenn Du hier einen nicht unerheblichen Fehler mit nicht gerade kleinen Folgen gemacht hast, ist das nicht der Weltuntergang, sondern eine Sache die tagtäglich zig-fach im Straßenverkehr vorkommt. Es mag Dir jetzt alles ziemlich heftig erscheinen, aber realistisch betrachtet, ist hier "nur" Blechschaden - also ersetzbarer Schaden - entstanden.

Und, wie hier schon geschrieben wurde, war ja nichts Schwerwiegendes, wie Alkohol oder Unfallflucht im Spiel, sondern Du hast die Vorfahrt genommen - that's it!

Bezüglich des Personenschadens würde ich sagen, wenn es Dich beruhigt, nimm nochmals Kontakt mit dem anderen Fahrer auf und frage ihn, wie's ihm geht - per SMS würde ich das dann allerdings nicht machen! ....und selbst wenn jetzt noch ein Personenschaden dazu kommt, dann ist das zwar bedauerlich, aber so schwer wird der schon nicht sein, wenn anfangs keine sichtbaren Verletzungen da waren.

Des weiteren finde ich es immer wieder ärgerlich, wie Polizisten, die den Unfall aufnehmen sollen, immer gleich meinen, ein Urteil über den zwingenden Hergang und die Schuld sowie das mögliche Strafmaß abgeben müssen. Das ist NICHT deren Job, Mutmaßungen anzustellen und oft haben die gar keine Ahnung, sondern sie tragen nur zur zusätzlichen Verwirrung und Verunsicherung bei.

Ich kann - aus eigener Erfahrung - jedem nur immer wieder empfehlen, gegenüber der Polizei am Unfallort k e i n e(!) Angaben über den Unfallhergang zu machen, dazu ist man n i c h t verpflichtet und man kann nicht dazu gezwungen werden. Leider lassen sich hier viele durch die Ordnungshüter und deren Uniform zu sehr einschüchtern und fühlen sich zur Aussage verpflichtet. Auch weil sie der Meinung sind, sie hätten ja nichts zu verbergen oder je länger sie mit einer Aussage warten würden, desto verdächtiger wäre es, dass sie sich erst überlegen müssten, was sie am besten sagen. Oft ist es aber so, dass das - vor allem auch unter Schock - Gesagte, hinterher gegen einen verwendet wird, auch wenn man sich aufgrund der Situation evtl. falsch ausgedrück oder etwas Wichtiges vergessen hat und selbst belasten, muss sich auch in einem Verkehrsvergehen niemand. Personalien ja, aber weiter nichts!

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22.08.2005, 11:37 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Naja, mag zwar praktisch sein;-))), aber dann sind sie trotzdem allerhöchstens nur Zeugen und nicht dazu da, über die Konsequenzen für Dich zu spekulieren. Die Polizei gehört zur Exekutive in unserem Rechtssystem nicht zur Judikative - sprich: es ist schlicht und einfach nicht ihr Job, über die (straf-)rechtlichen Folgen entscheiden andere!!!

Zumal, wie ja schon oben jemand geschildert hat, es sich um eine relativ große mögliche Bandbreite der Konsequenzen handeln kann.

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22.08.2005, 15:42 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Hier mal zwei Links zum Informieren:



http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnung
swidrigkeiten_04.php?output=text


http://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=86674&
amp;_siteid=49#2


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22.08.2005, 20:35 Uhr

@ Orso

»...aber dann sind sie trotzdem allerhöchstens nur Zeugen und nicht dazu da, über die Konsequenzen für Dich zu spekulieren. Die Polizei gehört zur Exekutive in unserem Rechtssystem nicht zur Judikative - sprich: es ist schlicht und einfach nicht ihr Job, über die (straf-)rechtlichen Folgen entscheiden andere!!! «

Schön, dass du die Gewaltenteilung kennst. Aber kannst du dir auch vorstellen, dass die Polizei bei fast jeder Unfallaufnahme vom Unfallverursacher förmlich über die weiteren Folgen gelöchert wird? "Was passiert jetzt? Bin ich meinen Führerschein los? Wie hoch wird das Bußgeld sein? Muß ich zur Nachschulung?" etc. pp.
Was soll die Polizei deiner Meinung nach den Leuten sagen? "Weiß ich nicht, warten sie doch ab!" oder "darf ich nicht sagen, ich bin ja nur ein ahnungsloser Polizist?" Das wäre ja sehr bürgerfreundlich.

Es geht auch nicht darum, schon vorab ein Urteil zu bilden. Manche Unfallhergänge sind doch recht eindeutig und klar und der Verursacher räumt auch häufig sein Fehlverhalten ein. Die Regelsätze stehen im Tatbestandskatalog Staßenverkehrsordnungswidrigkeiten, den fast jeder Polizist in der Tasche trägt. Der Inhalt des Tatbestandskatalogs läßt sich auch ohne Schwierigkeiten überall im Internet finden. Warum soll man also nicht Auskunft darüber geben? Es kommt doch sowieso noch schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung mit der Post.

Auch bei Verkehrsstraftaten sind die üblichen Strafmaße weitgehend bekannt. Erst recht einem Polizisten, denn der ist oft genug als Zeuge in solchen Verfahren vor Gericht.

Es geht nur um die Frage: "Was habe ich zu erwarten". So ähnlich wie ein unverbindlicher Kostenvoranschlag. Jeder weiß doch, dass letztlich nur zählt, was ein Richter beschließt.

Und selbstverständlich braucht sich niemand selber zu belasten. Dennoch kann man sich doch wohl über die möglichen Folgen erkundigen.

»Personalien ja, aber weiter nichts!«

Nicht zu vergessen die aktive Vorstellungspflicht (unaufgeforderte Angabe der Unfallbeteiligung, nicht aber der Art der Beteiligung) und die aktive Angabe der notwendigen Daten zur Person , zum Fahrzeug oder Versicherung gemäß § 34 StVO.
Und die Feststellungspflicht (auch Duldungspflicht genannt), nach der der Unfallbeteiligte so lange am Unfallort zu verbleiben hat, bis alle zur Klärung der zivilrechtl. Ansprüche notwendigen Daten/Feststellungen getroffen sind. Diese notwendigen Daten umfassen neben den Personen- u. Führerscheindaten auch die Fahrzeugdaten (Kennz., Fahrer, Halter, Vers., Betriebszustand, Mängel, Unfallspuren).
Außerdem den körperl. u. geistigen Zustand des Fahrers, sowie die Art der Beteiligung einschließlich dem eventl. Trunkenheitsgrad oder Drogeneinfluß.
Die aktive Mitarbeit hinsichtlich dieser Feststellungen zur Art der Beteiligung kann lediglich nicht verlangt werden.

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22.08.2005, 22:23 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Der Polizist hat sicherlich nicht ganz unrecht. Den § 315c StGB hast du ja schon gelesen, wie ich oben erfahren habe.
So wie du den Fall schilderst, kommen aber die Tatbestandsmerkmal "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" nicht in Betracht (wohlgemerkt "und", d.h. beides ist erforderlich, eines allein genügt nicht (BGH VRS 16, 132)).
Die Rechtsprechung ist dahin gehend, dass ein grob verkehrswidriges Verhalten durch einen besonders schweren und objektiv besonders gefährlichen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften gekennzeichnet ist (OLG Stuttg. NJW 67, 1766). Dies wäre z.B. der Fall bei Überschreitung der vorgeschr. Höchstgeschw. um das doppelte und mehr, oder Überholen bei schlechter Sicht.
Rücksichtslos verhält sich, wer sich über seine Pflichten zur Vermeidung unnötiger Gefährdungen anderer aus eigensüchtigen Motiven hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit Bedenken gegen sein verhalten erst gar nicht aufkommen läßt (BGH 5, 392).
Eine falsche Lagebeurteilung scheidet aus (BGH VRS 13, 28).
Selbst Spaß an zügiger Fahrtweise reicht nach dem OLG Düsseldorf (VM 1979, 13 f.) für sich allein nicht aus.

Wenn also auch kein Personenschaden und damit fahrl. Körperverletzung mehr in Betracht kommt, dann bleibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei den weiter oben genannten Folgen (Bußgeld, Punkte, Nachschulung).
... obwohl es ja eigentl. nicht mein Job ist, Mutmaßungen anzustellen ;-)

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23.08.2005, 09:34 Uhr

@xgoedex

Warum so agressiv? Bist Du Polizist, ein übereifriger Jurastudent oder nur ein obrigkeitshöriger Mitbürger?

Deine Ausführungen zur Vorstellungs- und Feststellungspflicht in Ehren und schön, dass Du auch etwas weißt und Entschuldigung dafür, dass ich das nicht so ausgedehnt ausgeführt habe wie Du. Aber das ist ja wohl selbstverständlich und fällt im Zweifel bei mir unter "Personalien"!

Das hier die Polizei meist nicht auf eigene Motivation hin, sondern auf Nachfragen des "Bürgers" handelt, möchte ich gar nicht in Abrede stellen, höchstwahrscheinlich hast Du hier Recht. Allerdings, was heißt hier Dienst am Bürger, indem die Polizei einen Ausblick auf mögliche Konsequenzen eines Unfalles darlegt und das noch in einer Bandbreite, die eigentlich keine konkrete Schlussfolgerung für den Bürger zulässt - das nenne ich nicht wirklich "Dienst am Bürger", sondern Beitrag zur Erhöhung der Verwirrung und das aus zwei Gründen, da bleibe ich dabei:

1. Weil es nicht ihr Job ist und nicht in ihren Einflussbereich gehört!

2. Weil das hoch spekulativ ist, unabhängig von der Erfahrung des einzelnen Beamten. Wenn sich das Ergebnis tatsächlich mittels Erfahrung so eindeutig beurteilen ließe, könnten die doch gleich das Urteil/Strafmaß verhängen, so wie sie Knöllchen bei eindeutigen Ordnungswidrigkeiten schreiben! Ergo, scheint das mit Erfahrung nicht viel zu tun zu haben.

Dienst am Bürger wäre, hier zu antworten, dass sie das nicht beurteilen können und wollen, weil sie dafür nicht zuständig sind und es auf die Bewertung des Einzelfalles ankommt und der Würdigung aller Faktoren, die zu dem Unfall geführt haben (ist nich wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit x km/h zuviel!!!) und man sich bitte bei einem Anwalt beraten lassen soll.

Und Du kannst mir glauben, dass ich hier wirklich aus PERSÖNLICHER Erfahrung spreche. Hier hat sich die Polizei (2 x) auch erst einmal UNGEFRAGT hingestellt und mir erklären wollen, wie sich der Sachverhalt darstellt und wer hier ja wohl welche Schuld habe:-))))) (und im Bekanntenkreis, weiß nahezu jeder eine ähnliche Geschichte zu berichten)...naja, was soll ich dazu sagen, es kam doch anders;-)))!!!

Die sollen lieber die Leute am Unfallort ordentlich darüber aufklären, dass sie nicht zur Aussage verpflichtet sind!!!!!...das wurde hier nämlich bei mir in BEIDEN Fällen unterlassen!!!!

Deshalb hier nochmals der schöne Link (s. rechtliches Gehör), der hierüber aufklärt, wie wichtig es manchmal sein kann, über dieses Aussageverweigerungsrecht (und das "Nicht-Erscheinen-Müssen" bei Vorladung!!!) informiert zu sein:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnung
swidrigkeiten_04.php?output=text

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
23.08.2005, 10:29 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

@Orso
»Hier hat sich die Polizei (2 x) auch erst einmal UNGEFRAGT hingestellt und mir erklären wollen, wie sich der Sachverhalt darstellt und wer hier ja wohl welche Schuld habe «

Das ist doch ein ganz anderer Fall als bei Steffi79. Bei ihr hat ein Polizist auf ausdrückliche Nachfrage doch nur die mögliche Bandbreite der Strafe genannt. Mehr nicht. Ich seh da nix schlimmes.

Und zu deinem Exkurs bezüglich der Gewaltenteilung hast du einen Punkt vergessen. Bei Ordnungswidrigkeiten sind Polizei und Verwaltungsbehörden nach OWIG ausdrücklich dazu ermächtigt solche Fälle nicht nur zu verfolgen sondern auch zu ahnden. Letzteres sind in der Tat judikative Tätigkeiten. Aber die Polizei darf das ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
23.08.2005, 10:30 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

@orso:
»Bist Du Polizist, ein übereifriger Jurastudent oder nur ein obrigkeitshöriger Mitbürger?«
xgoedex IST Polizist und spricht hier aus Erfahrung.

»"Dienst am Bürger wäre, hier zu antworten, dass sie das nicht beurteilen können und wollen, weil sie dafür nicht zuständig sind und es auf die Bewertung des Einzelfalles ankommt und der Würdigung aller Faktoren, die zu dem Unfall geführt haben (ist nich wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit x km/h zuviel!!!) und man sich bitte bei einem Anwalt beraten lassen soll.«

Sagt sich recht einfach. Ist aber in der Praxis kaum umzusetzen. Gerade nach einem Unfall, wo die Leute eh aufgeregt sind.

Ein Beispiel aus meiner Erfahrung: Ich habe gut 10 Jahre in der Filiale einer Bank in der Kundenberatung gesessen. Wir dürfen Kunden nicht sagen "diese und diese Aktie ist genau die Richtige für Sie". Wir können Zahlen, Charts heranziehen, die Vergangenheit aufzeigen. Aber wir dürfen nicht sagen, dass der Kunde das kaufen soll (es sei denn, wir können in die Zukunft sehen). Und trotzdem hatte ich mind. einmal wöchentlich einen Kunden, der mich bedrängte, eine Stellungnahme abzugeben, meine persönliche Meinung kundzutun oder mich irgendwie anders zu einer Aussage zu nötigen. Der Grad zwischen (vermeintlich) unfreundlich, distanziert oder auch unfähig ist da recht schmal. Auf der anderen Seite wäre ein Nachgeben für mich nachteilig geworden (hätte mich nämlich den Job kosten können).

Nur mal so!

steffi (37)

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23.08.2005, 12:49 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

@Chiller
Hinsichtlich des Ergebnisses macht es gar keinen Unterschied, ob gefragt oder ungefragt! Meine Intention mit dem â EUROžUNGEFRAGTâ EUROœ war es, darauf hinzuweisen, dass man nicht mal Fragen muss, um ein â EUROžUrteilâ EUROœ der Polizisten vor Ort zu erhalten! Steffi79 hat nachgefragt? Ja, und was soll das jetzt aussagen? Welche Antwort hat sie denn erhalten? Aus meiner Sicht keine, die sie wirklich über die zu erwartenden Konsequenzen aufgeklärt hätte. Die Antwort hat sie auch nicht wirklich beruhigt (sonst würde sie hier nicht posten). Deshalb, ob gefragt oder ungefragt spielt gar keine Rolle, was die Aussagekraft und Qualität der Antwort eines Polizisten anbelangt. Vielleicht doch eher neutral verhalten?

Ich weiß nicht, wie das bei Dir ist, aber wenn ich jemandem eine Frage stelle und als Antwort eine Bandbreite von Möglichkeiten erhalte, weil der andere nicht in der Lage ist, diese konkret zu beantworten, bin ich der Meinung, keine Antwort erhalten zu haben. Und schlimm? Schlimm ist das nicht wirklich, muss aber auch nicht wirklich sein, wenn der andere keine Antwort hat, muss er doch nicht zu noch mehr Verunsicherung beitragen. Thatâ EURO™s it!

Wenn Du mein Posting aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir (s. Pkt. â EUROž2.â EUROœ) aufgefallen, dass mir das mit den Ordnungswidrigkeiten irgendwie bewusst sein muss;-))

@steffi (37)
War ja naheliegend.

Wieso ist das in der Praxis nicht umzusetzen? Mag nicht einfach sein, aber wie Du selbst schreibst, hast Du Dich auch nicht zu Aussagen in Deinem Job drängen lassen, die nicht vertretbar gewesen wären, und zwar weil sie keine eindeutige und sichere Aussagekraft besessen hätten.

Heißt das jetzt, nur wenn man mit so einem Verhalten seinen Job riskiert ist man widerstandsfähiger gegen das Bedrängen des â EUROžKundenâ EUROœ? Oder hättest Du â EURO“ mit dem gleichen Wissen, dass Du ja nicht in die Zukunft schauen kannst â EURO“ den einen oder anderen Tipp abgegeben, wennâ EURO™s nicht den Job gekostet hätte?

Vielleicht gerade deshalb, WEIL die Leute eh aufgeregt sind, wäre es umso wichtiger, hier sich nicht zu Spekulationen hinsichtlich der Konsequenzen hinreißen zu lassen. Kann mir nicht vorstellen, dass das zur Beruhigung beiträgt. Hier war die Antwort, dass â EUROžvon einem saftigen Bußgeld bis Führerscheinentzugâ EUROœ so ziemlich alles drin sei. Was ist daran beruhigend? Und was ist hier die Erfahrung eines Polizisten, der so antwortet, wohl wert?

@Heuschrecke
Toll, dass Du über alles offensichtlich so gut Bescheid weißt und immer auf alle Situationen und Eventualitäten (womöglich noch in diversen Konstellationen) in Deinem (Verkehs-)Leben vorab eingestellt und informiert bist.

Hierzu nur zwei Anmerkungen:

1. Steffi79 schreibt ausdrücklich, dass sie noch in der Probezeit ist und das ihr erster Unfall war. Für MICH impliziert das, dass sie noch nicht so erfahren sein kann, was ihr Verhalten, damit meine ich Rechte und Pflichten, bei einem Unfall anbelangt.

2. Was meinst Du denn dann, warum das Gesetz vorsieht, dass man über bestimmte Dinge im Vorfeld aufgeklärt werden MUSS? ...und MUSS heißt nicht KANN! Ist also nicht nur eine Empfehlung! D.h. der Gesetzgeber scheint es doch so zu sehen, dass nicht davon auszugehen ist, dass sich jeder über alles vorab informiert hat!

Und wie läuft, dass denn bei so einem Unfall in der Praxis? Man wird direkt gefragt, wie denn der Unfall passiert ist bzw. wie man denn meine, wie es zu dem Unfall kommen konnte...

@Steffi79
An der Stelle würde mich wirklich interessieren, ob Du darauf hingewiesen wurdest, dass Du nicht zur Aussage verpflichtet seiest?

Einen lieben Gruß in die Runde!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.08.2005, 21:01 Uhr

zu: Schwerer Unfall in Probezeit / Folgen?

Manche Unfallhergänge sind so klar und deutlich, oft auch nach den Angaben der Beteiligten, dass es keiner "Spekulation" bedarf, sondern die Folgen so sicher sind, wie das Amen in der Kirche (siehe meine Beispiele weiter oben).
Wenn die Sach- oder Rechtslage nicht ganz klar ist, werde ich mich hüten, Spekulationen anzustellen, sondern verweise auf den Rechtsweg.
Die mögliche Falschinformation eines oder zweier Polizisten beweißt nicht, dass alle Polizisten zwangsläufig inkompetent oder unerfahren sein müssen, bzw. mit Urteilen über die Stränge schlagen müssen!

»Meine Intention mit dem â EUROžUNGEFRAGTâ EUROœ war es, darauf hinzuweisen, dass man nicht mal Fragen muss, um ein â EUROžUrteilâ EUROœ der Polizisten vor Ort zu erhalten!«

Die aufnehmenden Polizeibeamten müssen den Unfallhergang nach Aufnahme aller Angaben, Unfallspuren, Wetter- u. Straßenverhältnisse und der örtl. Situation natürlich auch aus ihrer Sicht bewerten oder sogar komplett herleiten. Daraus erwächst zumindest für einen der Beteiligten zwangsläufig ein Vorwurf, denn in der Regel wurde mindestens ein Verkehrsverstoß begangen, der zum Unfall geführt hat. Dieser ist von der Polizei zu ahnden, auch wenn der Betroffene dazu keine Angaben machen möchte. Deshalb wird die Polizei an Ort und Stelle natürlich immer was zum Hergang aus Sicht der Polizei sagen (müssen) und zwar egal ob gefragt oder ungefragt. Dies muß man sich wohl oder übel anhören, auch wenn's nicht gefällt.
Dieses Vorhalten des Verstoßes kann dem ein oder anderen auch wie ein "Urteil" erscheinen, ist es aber nicht. Die Polizei klärt auch keine Schuldverhältnisse, sondern stellt fest, wer durch sein Verhalten zur Unfallverursachung beigetragen haben kann.

Zur Sache mit der Belehrung über die Verweigerung der Aussage zur Beteiligung u. Hergang:
Für gewöhnlich hat einer der Beteiligten die Polizei zur Unfallstelle gerufen. Zumindest dieser Beteiligte hat ein sehr reges und sofortiges Mitteilungsbedürfnis (Tagesgruß entfällt) gegenüber der Polizei (sonst hätte er nicht angerufen). Der andere Unfallbeteiligte hat dies sehr häufig auch, da er den Anrufer oft nicht mal ausreden läßt und den Unfall aus seiner Sicht darstellen will.
Sehr viel Gelegenheiten also, eine Belehrung anzubringen, für die die Leute bei entsprechender Thermik an der Unfallstelle gar kein Ohr frei haben.
Solche Spontanaussagen sind ohne vorherige Belehrung gerichtl. verwertbar, dürfen aber später widerrufen werden. Ansonsten sind die Aussagen ohne vorherige Belehrung vor Gericht gar nicht verwertbar. Wem schadet es also?

Es mag Polizeibeamte geben, die sich das Belehren zumindest bei Bagatellunfällen häufig ersparen, weil es erstens keiner bewußt wahrnimmt und zweitens auch keiner hören will. Ich selber kann mich an keinen Unfall mit Sachschaden (ohne Personenschaden und ohne Verkehrsstraftat) erinnern, bei dem jemand nach Belehrung keine Angaben zum Hergang machen wollte. Ferner wurde ich noch nie als Zeuge vor Gericht gefragt, ob ich denn ordnungsgemäß belehrt hätte. Dennoch bin ich mir dieser Pflicht bewußt und handele dem entsprechend.
Und ich möchte wetten, dass mind. 80 % der belehrten Unfallbeteiligten aufgrund ihrer Aufregung hinterher schwören könnten, dass der Polizist nichts davon gesagt hat, dass man gar nichts aussagen braucht.

»Und wie läuft, dass denn bei so einem Unfall in der Praxis?«

Theorie und Praxis lassen sich in der Realität sehr oft nicht unter einen Hut bringen (Beispiel: vorgeschr. Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug während der Rush-Hour auf der AB)

»Warum so agressiv? Bist Du Polizist, ein übereifriger Jurastudent oder nur ein obrigkeitshöriger Mitbürger? «

An welcher Stelle war ich denn aggressiv?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr