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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schlumpfi53
17.08.2005, 18:51 Uhr

Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Weil die Beschleunigungsspur nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin auf dem Seitenstreifen weiter, bis sie eine Lücke fand. Das brachte ihr jedoch 50 Euro Bußgeld und zwei Punkte ein. Wer sich nicht einfädeln kann, der muss am Ende der Beschleunigungsspur anhalten (LG Gießen, 1 S 38/03 - T 2103).

Ist diese Rechtsprechung nicht vollständiger Wahnsinn? Den Kraftfahrer am Ende der Beschleunigungsspur zum Anhalten zu zwingen denn wie soll er von dort wieder wegkommen? Vorwärts darf er dann ja nicht beschleunigen weil dort die Beschleunigungsspur zu Ende ist und die Standspur anfängt, rückwärts fahren um dann wieder die Beschleunigungsspur zur Verfügung zu haben ist auch verboten und ein Fahrzeug das aus dem Stand in Null Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigt und sich somit ohne weitere Beschleunigungsstrecke in den fließenden Verkehr einfädeln kann ist mir nicht bekannt.
Wie also dieses Problem lösen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
17.08.2005, 19:04 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Entweder hoffen, dass es die Polizei nicht mitbekommt oder beten und voll auf's Gas treten....


Ist in der Tat in mancher Situation Wahnsinn, aber so ist nunmal das Gesetz. :-/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2005, 23:14 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Wenn da einer vor mir anhält würd ich voll drauf fahrn...

Ich empfehle dir dies hier anzuschaffen. Und was ist eigentlich auf Autobahnen, auf denen der Beschleunigungsstreifen nicht in einen Seitenstreifen mündet, sondern am Ende eine Leitplanke hat? Voll drüber, bloß nicht anhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
17.08.2005, 23:42 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Jetzt mal den Ball flachhalten...
Kenne zwar das Urteil nicht, doch scheint

>>Weil die Beschleunigungsspur nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin auf dem Seitenstreifen weiter, bis sie eine Lücke fand. <<

man das Urteil im Kontext lesen zu müssen:
"Tante" benutzt den Standstreifen um Fahrzeuge zu überholen

>>bis sie eine Lücke fand>>

Der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB und § 16 OWiG wird davon nicht berührt. D.h. die Standstreifenbenutzung um eine Gefahr für Leib und Leben...oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden, sofern das geschützte Interesse überwiegt (Güterabwägung) gilt nach wie vor !

Kinners, "Halten" am Ende des Standstreifens - wenn man "nicht reinkommt" - ist lebensgefährlich. Dafür braucht man kein Urteil, sondern nur den gesunden Menschenverstand !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
18.08.2005, 00:39 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Also ich würd auf jedenfall weiterfahren, da ich es so gelernt habe. Bei meiner Autobahnfahrt mit Anhänger war so eine Situation, nen paar LKWs hintereinander und ich kam nicht drauf. Also meinte mein Fahrlehrer, dass ich auf dem Standstreifen fahren soll, was ich dann auch so
100 m oder so mit 50 gemacht hab. Darauf würd ich verweisen, denn worauf soll man sich sonst verlassen als auf das, was man in der Fahrschule gelernt hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
18.08.2005, 01:29 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

OK, da hast du vllt auch recht, aber das hat er ja nicht aus Versehen gesagt, sondern weil es halt der klare Menschenverstand sagt und er einem das richtige beibringen will. Ich würd mir sowas eh nicht vorschreiben lassen, wenn man was für richtig hält, soll man es ruhig machen, denn man sollte davon ausgehen können, das andere das mit vernünftigem Menschenverstand genau so sehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.08.2005, 01:54 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Ich habe mal anhand des Aktenzeichens (1 S 38/03) recherchiert und muss sagen, dass der Sachverhalt ein völlig anderer ist als im Ausgangsbeitrag dargestellt.

"Weil die Beschleunigungsspur nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin auf dem Seitenstreifen weiter, bis sie eine Lücke fand." So steht es im Ausgangsbeitrag, was mit der Realität aber nichts gemeinsam hat. Hier die korrekte Darstellung, die zum Aktenzeichen passt - da liest sich die Sache schon ganz anders:

"Im zu Grunde liegen Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. ( ... ) Die Richter warfen dem Betroffenen vor, die Standspur " in äußerst leichtsinniger und unaufmerksamer Weise", zumal das Streckenfahrzeug mit seinen zahlreichen Blinklichtern unübersehbar gewesen sei, benutzt zu haben. Das Verhalten des Mannes sei als "extrem sorgfaltswidrig" einzustufen."

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18.08.2005, 01:59 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

LOL, also wenn das der gleiche Fall ist, ist das ja klar. Man muss ja schon auch nach vorne schauen, da natürlich aufm Standstreifen mit Hindernissen zu rechnen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
18.08.2005, 09:40 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

@georg_g
Du hast in deinem Zitat einige wichtige Sätze ausgeklammert, nämlich da wo du ein "( ... )" gemacht hast. Dort trifft der Richter nämlich eine Grundsatzaussage:
»Der Standstreifen zähle nicht zur Fahrbahn und sei für einen "nicht bevorrechtigten" Verkehrsteilnehmer gesperrt bzw. nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Wer es nicht schaffe, auf der regulären Beschleunigungsspur in den fließenden Verkehr einzufädeln, müsse stehen bleiben und warten, bis sich eine genügend große Lücke biete.«

Und genau das ist der Sachverhalt aus dem Ausgangsbeitrag, den der TE diskutieren wollte.

Meine Meinung dazu: Obwohl verboten würde ich in solchen Fällen den Standstreifen nutzen. Das ist noch die ungefährlichste Methode und die 2 Punkte würde ich in Kauf nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
18.08.2005, 12:18 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

@andi
Wer hat denn hier etwas von blindem "weiterbrettern" geschrieben?
Bitte richtig lesen ;-)

Natürlich soll man nicht in stehende Autos auf dem Standstreifen reinfahren. Man muss schon nach vorne gucken. Aber das sollte doch klar sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
18.08.2005, 14:27 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

LOL, niemand will hier nen paar Meter sparen, ist ja auch völliger Schwachsinn, denn es ist ja viel einfacher nachher aufer linken schnell zu fahren.
Ich bleib jedenfalls dabei, dass ich weiterfahren würd, ist besser als sich inne karre reinfahren zu lassen oder nicht mehr wegzukommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.08.2005, 15:06 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

@ chiller:
@georg_g
Du hast in deinem Zitat einige wichtige Sätze ausgeklammert, nämlich da wo du ein "( ... )" gemacht hast. Dort trifft der Richter nämlich eine Grundsatzaussage: ...


Die ausgelassenen Teile enthielten ja nur das, was ohnehin allgemein bekannt ist, nämlich dass der Seitenstreifen kein Fahrstreifen und kein verlängerter Beschleunigungsstreifen ist.

Der Unmut des TE resultierte aber daraus, dass hier jemand 2 Punkte kassierte und 50 Euro Bußgeld zahlen musste, nur weil er angeblich ein paar Meter auf dem Seitenstreifen fuhr, was aber so nicht stimmte. In Anbetracht der Tatsache, dass der Autofahrer in Wahrheit ein mit allen möglichen Warneinrichtungen versehenes Streckenfahrzeug gerammt hat, halte ich die Punkte und das Bußgeld doch für eine recht milde Folge. Deswegen halte ich die Aufregung über dieses Urteil nicht für gerechtfertigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern putzi
18.08.2005, 15:22 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

Mir sagte mein FL, dass man bei der Prüfung durchfällt, wenn man nicht am Ende anhällt... und einfach weitterfährt.

Wie soll man dass aber bitte machen? Einerseits soll man beschleunigen, eine passende Lücke suchen und in die auch erst am Ende des BSt rein... und wenn da keine Lücke is... soll ich da etwa ne Vollbremsung hinlegen, um ja nicht auf den Strandstreifen zu kommen??? Des kann es ja auch nicht sein, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
18.08.2005, 18:44 Uhr

zu: Ende der Beschleunigungsspur auf Autobahnen

"Denn nicht überall hat man nach jeder Auffahrt auch gleich einen Standstreifen zur Verfügung."

Jo da haste Recht. Gestern musste ich auf der Stadtautobahn anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen. Dahiunter kommt nämlich ne Betonmauer :-P

War einfach mal keine Lücke da, dass ist dann halt pech -.-
Da hilft nur cool bleiben und warten bis frei ist.

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