Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matze07
17.08.2005, 00:17 Uhr

zu: Mofaroller

Hi, nein, so einen Roller darfst du leider nicht fahren. Er darf höchstens 50ccm haben, alles was drübergeht ist illegal. Kenne mich mit dem Thema gut aus, da ich meinen Mofaroller früher getunt habe(bis mich die Polizei erwischt hat) und ich aknn dir klar sagen, dass du so ein fahrzeug nicht fahren darfst. Du findest sicherlich noch was anderes passendes ;)
Viel Glück beim Suchen
mfg Matze

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.08.2005, 00:55 Uhr

zu: Mofaroller

Sicher? Ich dachte beim Mofa gibt es keine Hubraumbegrenzung, es muss nur auf 25 km/h gedrosselt sein.

Allerdings darfst du später den Roller nicht aufmachen und mit Klasse M fahren wie nen 50er, sondern du bräuchtest dann A1.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2005, 01:53 Uhr

zu: Mofaroller

Bei Mofas gibt es in der Tat keine Hubraumbegrenzung, auch wenn diese 50 cm³ immer wieder durch die Foren geistern. Wenn der Roller also maximal 25 km/h schnell ist und eine Betriebserlaubnis als Mofa hat, dann geht die Sache in Ordnung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
17.08.2005, 02:11 Uhr

zu: Mofaroller

Aber ich schätze mal, dass das ein getunter 50er ist mit neuem Zylinder, denn es gibt eigentlich in Deutschland keine 70er auf dem Markt, früher gab es mal 80er, aber 70er sind meist getunte. Wenn das so einer ist, darfst du damit wahrscheinlich nicht fahren, da ich nicht glaube, dass das dann vom TÜV abgesegnet ist. Und die Drosselung dann denk ich mal auch nicht. Und falls du M machen willst wäre das ja auch dumm, da du den dann nicht weiterfahren könntest.

PS: Bist du sicher, dass der wirklich 25 fährt? Ich wär mir da nicht so sicher ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matze07
17.08.2005, 02:27 Uhr

zu: Mofaroller

jo, wenn ihr das so seht, ka, frag doch am besten mal beim tüv nach. Wegen der versicherung. die kostet so ca. 50-80€ im jahr. (nur haftpflich!) da gits natürlich auch noch teil und vollkasko, des kostet dann natürlich mehr!
mfg matze

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2005, 18:03 Uhr

zu: Mofaroller

Ja, das hatte ich auch schon mal vorgeschlagen:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=11912&a
mp;forum=2#beitrag_76810

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
17.08.2005, 21:52 Uhr

zu: Mofaroller

Wieso ist doch richtig !
Die Definition FmH mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum ergibt sich aus § 18 (1) Nr. 4a StVZO.

Nahezu richtig weil... § 72 (2) Nr. 1 StVZO definiert auch FmH mit mehr als 50 ccm Hubraum, sofern sie vor dem 1.9.1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die Bauart bestimmte Höchstleistung des Motors 0,7 kW nicht übersteigt. Also eine alte Harley, downtuned und nur auf einem Zylinder laufend .... könnte schon passen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2005, 22:58 Uhr

zu: Mofaroller

Nein, Heuschrecke, ich enttäusche dich nicht. Zunächst mal unterscheidet die StVZO unnötigerweise noch immer zwischen den verschiedenen Bauarten von Krafträdern, obwohl diese Unterscheidung führerscheinrechtlich keine Rolle spielt. Ein Klasse M-Fahrzeug (um das es ja hier eigentlich nicht geht) kann eine der folgenden Bauarten haben:

1. Kleinkraftrad altmodischer Baurt (Gangschaltung, Fußrasten)
2. Roller (Automatik oder Schaltung)
3. Fahrrad mit Hilfsmotor (Pedale statt Fußrasten)

Die Definition aus § 18 StVZO umfasst alle oben genannten Varianten, und zwar bis 45 km/h und bis 50 cm³. Es ist also nicht nur das Mofa eingeschlossen, sondern auch alle Klasse-M-Fahrzeuge. Der Text aus § 18 StVZO ist damit identisch mit dem Text aus § 6 FeV, wo die Klasse M erklärt ist.

§ 18 StVZO umfasst also Mofas UND die Klasse M.

Die Definition eines Mofas ergibt sich aber aus § 4 FeV: "Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)".

Keine Rede also von 50 cm³. Und eines schönen Tages wird auch der Verkehrsminister merken, dass man die Unterscheidung mit/ohne Tretkurbeln ersatzlos streichen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2005, 23:09 Uhr

zu: Mofaroller

Freu dich aber nicht zu früh. Wenn ich demnächst Verkehrsminister bin, werde ich als erstes die Einführung einer Autobahngebühr auch für Pkw sowie eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einführen. Außerdem schaffe ich die Kfz-Steuer ab - ach nee, dafür ist ja der Finanzminister zusändig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
17.08.2005, 23:50 Uhr

zu: Mofaroller

>>Die Definition eines Mofas ergibt sich aber aus § 4 FeV: "Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)".

Keine Rede also von 50 cm³. Und eines schönen Tages wird auch der Verkehrsminister merken, dass man die Unterscheidung mit/ohne Tretkurbeln ersatzlos streichen kann.<<

Warum wohl ? Weil die FeV die Zulassung der Personen regelt, die StVZO die Zulassung von Fahrzeugen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B

Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden