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Timmay956
14.08.2005, 17:12 Uhr
Meinung Führerschein mit 17
Moin!
Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden. Falls ich etwas übersehen haben sollte postet doch bitte den Link dorthin!
Jetzt aber zum Thema: Ich wollte euch mal fragen was ihr vom Führerschein mit 17 haltet? Mittlerweile läuft der ja schon einige Zeit und da wollte ich mal nach Erfahrungen und Meinungen dazu fragen. In Hamburg z. B. wurde er bisher nicht sehr viel "erworben". Es gibt ja auch schließlich so einige Nachteile...
durbanZA
14.08.2005, 20:03 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
Seit ich das erste mal einen betrunkenen 17- Jährigen versorgt habe, bis er aus dem Auto geschnitten wurde, halte ich nix mehr davon...
Außerdem sehe ich die Notwenigkeit nicht. Klar, als ich 17 war hätte ich auch gerne den Schein gehabt, besonders da, weil meine Freunde alle schon fahren durften. Aber was bringt das schon? Man darf nur mit Begleitung fahren. Toll. Kann die Begleitung auch selbst fahren. Was soll die Begleitung machen? "Fahr mal langsamer"- toll, bringt's bestimmt. UNd "Da kommt ein Baum" bringt noch weniger.
Und so genau nehmen viele das mit der Begleitung nicht. Ich war mal bei einem Unfall, da hatte die Begleitperson 2,1 0/00, und die meisten fahren einfach alleine. Und außerdem sind die rechtlichen Grundlagen für den Führerschein mit 17 nicht geschaffen: Sowohl die StVO/BKat wie auch das zivilrecht sind nicht darauf angepasst, das ganze war ein wenig vorschnell.
Also... alles in allem kann ich da nix abgewinnen...
durbanZA
15.08.2005, 17:29 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
schuldig im Sinne der Anklage :) (DRK)
Pascal
15.08.2005, 18:09 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
Die Notwendigkeit für eine frühere Erteilung der Fahrerlaubnis ist sicher in einigen Fällen gegeben. Gerade Hauptschüler, die mit ca. 16 Jahren ihre Ausbildung beginnen, haben ja im Prinzip nur die Möglichkeit, A1 zu machen. Und das ist im Winter gar nix wert...
Trotzdem ist der Führerschein mit 17 Schwachsinn. Wenn man eh nur mit Mutter/Vater fahren darf, dann kann man die auch gleich fahren lassen, eine erweiterte Mobilität ist dadurch im Prinzip nicht gegeben.
Vor allem auch, weil die Voraussetzungen für den Begleiter viel zu scharf sind. Der ältere Bruder/die ältere Schwester wäre doch echt mal eine Alternative zu den Eltern, die wohl kaum die Zeit haben werden, mit ihren Kindern in der Gegend rumzufahren.
Fazit: Meiner Meinung nach höchstens für Leute brauchbar, deren Eltern nix zu tun haben, und die das (legale) Fahren überhaupt nicht abwarten können. Ein praktischer Nutzen ist meiner Meinung nach nicht gegeben.
Chiller
16.08.2005, 09:34 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
»Könnte doch auf freiwilliger Basis funktionieren und man appelliert wieder an die Vernunft der Autofahrer und so einen Blödsinn. Warum würde das nicht auch gehen? «
Wer fährt denn, wenn er erstmal den Führerschein hat, noch monatelang mit seinen Eltern rum? Macht doch keiner. Appelle bringen überhaupt nix.
@Durban
Wie kommst du zu der Aussage, dass 17jährige meistens alleine fahren?
Finde solche Aussagen polemisch. Sorry.
Pascal
16.08.2005, 20:10 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
@Jamesbond
"Es geht meiner Ansicht nach bei diesem Modellversuch nicht darum, eine erhöhte Mobilität zu erreichen"
Richtig, und genau das ist das Problem. Wenn man durch einen Führerschein keine Mobilität erreicht (und dafür ist er da!), dann bringt er nix. Und die Eltern mitnehmen, das kann man auch, wenn man dann den richtigen Führerschein hat.
@Heuschrecke
"Ich sehe da mehr wirtschaftliche Interessen ... aber das ist wieder nur meine Sicht :D "
Nein, nicht nur deine...
Chiller
16.08.2005, 21:49 Uhr
zu: Meinung Führerschein mit 17
» Wenn man durch einen Führerschein keine Mobilität erreicht (und dafür ist er da!), dann bringt er nix. «
Deswegen ist er auch nur eine freiwillige Option. Wer ihn nicht will muss ihn auch nicht machen.
Abgesehen davon stimmt die Aussage nicht ganz da man beim Begleitenden Fahren nicht nur die Klasse B erhält sondern auch die Klassen M, L und S. Und letztere drei Klassen erhält man ohne Auflagen! Lediglich bei Klasse B muss ein geeigneter Beifahrer dabei sein.
Von welchen wirtschaftlichen Interessen redet ihr eigentlich? Von den 15€ Gebühr für den Antrag für die Ausnahmegenemigung werden sich die öffentlichen Haushalte wohl kaum sanieren können....
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem blauen Pkw fahren
Ich muss das Motorrad durchfahren lassen
Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen
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