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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Molly
10.08.2005, 10:23 Uhr

Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

Hallo!
Ich möchte meinen Sohn ( 5 Jahre) auf dem Mopedroller mitnehmen. Was muss ich da beachten?
Beiwagen kommt nicht Infrage, dass ist mir zu umständlich. Darf er auch vieleicht vor mir sitzen?
Oder dürfen Kinder nur hinter mir sitzen?
Vielen Dank für eure Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.08.2005, 13:49 Uhr

zu: Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

»Ja, aber nur auf dem Fußweg, wenn das Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 2, Abs. 5)«

Der § 2 Abs. 5 StVO paßt hier aber überhaupt nicht, da dort nur von Fahrrädern die Rede ist. Der TE spricht aber von einem Mopedroller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein