Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Galli
06.08.2005, 16:07 Uhr

barfuss fahren

hi leute!

ist es eigentlich erlaubt ohne schuhe auto zu fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern /dev/null
06.08.2005, 16:09 Uhr

zu: barfuss fahren

Nein. Man muss geeignetes Schuhwerk tragen.

Suchfunktion ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.08.2005, 17:41 Uhr

zu: barfuss fahren

Es ist zwar nicht direkt verboten, aber da du barfuss z.B. keine ordentliche Vollbremsung machen kannst, ist es nach §23 StVO verboten. Auch deine Versicherung würde dann im Schadensfall rumzicken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
06.08.2005, 18:17 Uhr

zu: barfuss fahren

ich finde die richtigen Schuhe wichtig um gut zu fahren. Als ich selbst noch ein Auto hatte lagen die Schuhe zum Fahren immer im Wagen. Heute nehme ich die Schuhe zum Fahren immer mit. (Bin Mitglied in einer Carsharing-Gemeinschaft) Am liebsten sind mir bequeme Sportschuhe mit einer rutschfesten Sohle. Wenn ich im Auto sitze sieht ja sowieso niemand was ich an den Füßen habe.
Ich kann AutofahrerInnen nicht verstehen, die Barfuß oder mit Badelatschen oder, noch schlimmer, mit hohen Absätzen autofahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zahnfee
06.08.2005, 20:13 Uhr

zu: barfuss fahren

also ich kann nez gut mit schuhen fahren die hohe absätze haben. aber das macht auch nix weil ich eh fast immer turnschuhe trage. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
08.08.2005, 09:04 Uhr

zu: barfuss fahren

- es ist nicht verboten barfuss zu fahren; im Gegensatz zum Fahren mit Stoeckelschuhen, das ist sinnvollerweise tatsaechlich verboten.

- man kann barfuss sehr wohl eine Vollbremsung machen, genau so akkurat und praezise wie mit Sportschuhen.

- Die Versicherung wuerde im Schadensfall zwar versuchen "rumzuzicken". Allerdings liegt die Beweislast, dass der Unfall ursaechlich durch "barfuss Fahren" herbeigefuehrt wurde, bei der Versicherung.

- wenn man barfuss fahren moechte, sollte man das einige 100 kilometer in einsameren Gegenden ueben, bis die Fuesse so sicher, sanft und sensibel die Bedienelemente manipulieren, als seien es zwei zusaetzliche Haende.

Gute Fahrt in den Sommer,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angst
10.08.2005, 00:24 Uhr

zu: barfuss fahren

ich weiß das man es nicht umbedingt
machen sollte ...
aber ich liebe es barfuss zu fahren ...
im sommer, wenn ich nur diese
"flip~flops" an habe,
zieh ich dieser immer aus
und fahre dann barfuss ...

-> warum ist es denn eigentlich verboten?

barfuss hab ich doch ein viel besseres
gefühl für die pedale ...

lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
10.08.2005, 02:24 Uhr

zu: barfuss fahren

Naja es kommt schon darauf an, wie schwergaengig (oder leichtgaengig) die Bedienelemente sind.

Wenn man schon extreme Kraft aufwenden muss um die Kupplung zu bedienen, und/oder keinen Bremsservo hat, kann man dieses Auto halt nicht gut barfuss fahren.
Bei einem funktionstuechtigen und einigermassen modernen Auto hingegen ist es ein Genuss, finde ich jedenfalls.

Und vor allem bei Manoevern, bei denen man Bremse, Gas und Kupplung gleichzeitig bedient, ist es ein unschaetzbarer Vorteil den Fuss biegen zu koennen, um die Bremse (mit dem Hacken) und das Gas (mit dem Zeh/Ballen) unabhaengig voneinander bedienen zu koennen.

Wo brauch man sowas? Z.B. beim Anfahren am Berg, beim Fuehren von Fahrzeugen mit verstopfter Leerlaufduese, oder beim Klettern im Gelaende ueber schweres Geroell ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern /dev/null
10.08.2005, 06:29 Uhr

zu: barfuss fahren

...ich habe auf freier Straße (naja, Feldweg) mal eine Vollbremsung *ohne Schuhe* probiert, war unmöglich. Ich bin mit dem Fuß einmal quer übers Bremspedal geschlottert, wobei ich eh nicht mit richtig Kraft draufgehauen habe weil ich Angst hatte dass es schmerzhaft werden könnte... Nee nee, ich brauche eine gute rutschfeste Sohle. Soviel Hornhaut hab ich nicht am Fuß *lach*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
10.08.2005, 08:25 Uhr

zu: barfuss fahren

kommt wohl auf die hornhaut an

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kornflake_mit_milch
10.08.2005, 18:24 Uhr

zu: barfuss fahren

Ich würds nicht machen. Stell ich mir sehr schmerzhaft vor wenn man dann doch mal irgendwie abrutscht und sich nen Zeh ans Pedal haut, autsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
10.08.2005, 20:58 Uhr

zu: barfuss fahren

»Es ist zwar nicht direkt verboten, aber da du barfuss z.B. keine ordentliche Vollbremsung machen kannst, ist es nach §23 StVO verboten.«

Nein, es ist einfach ueberhaupt nicht verboten.
Und der Kaese mit der unmoeglichen Vollbremsung ist einfach eine "Urban Legend".

»denn wie ist das bei einer Polizeikontrolle? Dürfen die da was machen? ( ... ) Aber da können die doch gar nichts machen oder?«

So ist es.

»Stell ich mir sehr schmerzhaft vor wenn man dann doch mal irgendwie abrutscht und sich nen Zeh ans Pedal haut, autsch. «

Hmmm... solange man blind im Fussraum herumtrampelt, in der Hoffnung, irgendein Pedal - vielleicht sogar das gewuenschte - zu treffen, sollte man wirklich nicht barfuss fahren.
Ich hab es bisher noch nicht geschafft, mir die Extremitaeten zu verletzen - weder am Bremspedal, noch am Scheibenwischerhebel..

Gruesse, FLiszt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle

Kleinkrafträder