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steffi (37)
01.08.2005, 13:56 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
Hier findest du eine Menge Infos zum Thema Aufbauseminar: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung
.php
steffi (37)
selin
01.08.2005, 14:19 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
hallo,
ich würde mal sagen das die Aussage gegen Pozizisten keine chance mit sich bringt- immerhin sind es Beamten.da ist eine Aussage sehr gering.mir ist das gleiche mit der Gelb/rotphase geschehen.
nun habe ich ein Bußgeld von 75 euro,3 punkte bekommen(unter 1 sek.rot).
wenn post kommt, dann hast du aufjedenfall die möglichkeit dich zu diesem vorfall zuäußern.tuh das besser auch und schilder wie es mit der nassen strasse war-viell. mildert es straftat!
Arne
01.08.2005, 14:51 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
Moin,
wenn man wegen Nässe nicht mehr vor einer Ampel halten kann, dann ist man mit nicht angepasster Geschwindigkeit, sprich zu schnell gefahren. Was soll daran einen Ampelverstoß abmildern?
Die Geldbzeiten sind eigentlich in der RiLSA geregelt, würde mich mal interessieren was daran denn nun komisch sein soll?
meisterLars
01.08.2005, 17:11 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
Ist mir auch schon passiert...
Ich war zwar nicht mehr in der Probezeit, aber bei mir war es folgendermaßen:
2-Spurige Straße, innerorts, 70km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ich hatte nur begrenzte Ortskenntnis.
Ich befand mich auf der linken Spur, hinter und vor mir war kein anderes Fahrzeug. Nur die rechte Fahrspur war ziemlich voll. Dann kam eine grüne Ampelkreuzung. Und dann hab ich auch gesehen, warum fast alles auf der rechten Fahrspur war:
80m nach der ersten ampelkreuzung kam sofort die nächste. Und die linke Fahrspur wurde zur Linksabbiegerspur. Doofe Sache, da ich geradeaus fahren wollte.
Ich hab denn rechts geblinkt und nen Seitenblick riskiert. Als ich wieder auf die erste Ampel guckte, konnte ich noch gerade eben sehen, wie diese von orange auf rot sprang.
Da ich zu diesem Zeitpunkt noch knapp 20 m von der Haltlinie befand, nach wie vor mit 70 km/h, hab ich mich dann kurzfristig dzu entschlossen, bei rot zu fahren. Hätte ich gebremst, wäre ich erst mitten auf der Kreuzung zum stehen gekommen.
Soweit so gut.
Nach 400m hatte ich dann nen lustig winkenden Wachtmeister auf seinem BMW Sportmoped mit tollen blauen Lämpchen hinter mir.
Er erklärte mir, daß er ne gezielte LZA- Überwachung gemacht hätte und ich eindeutig bei rot gefahren bin.
Ich hab ihm dann meinen Sachverhalt erklärt, er hat mir nen Anhörungsbogen zukommen lassen, ich hab mich geäußert und durfte damals, es war 1997, gnädige 75,- DM audgeben und dafür einen Punkt kassieren.
So einfach geht das :-D
xgoedex
02.08.2005, 17:07 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
»sondern ich habe gehört dann ist das auch für die Polizei ein Rotlichtverstoß, da sie das nur dürfen mit Blaulicht.«
Das vergiß mal ganz schnell wieder, das ist ein immer wieder zu hörender Aberglaube. Die Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen sind nicht an Blaulicht und/oder Horn gebunden.
@ Heuschrecke
»Oder war es eine geziehlte Kontolle«
Watt isn datt?
Was die Beamten mit der einen Sekunde und der Stoppuhr meinen, ist, dass die Ampel zwar schon ganz schön lange rot war, sie aber mangels Stoppuhr nicht beweisen können, dass es schon länger als 1 Sekunde rot war. Denn dies wäre erforderlich für einen "qualifizierten Rotlichtverstoß". Der wäre dann schon einen ganzen Tacken teurer und wäre dann auch schon mit einem Monat Fahrverbot belegt.
xgoedex
02.08.2005, 19:22 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
Ja.. von einer "gezielten Kontrolle" hab ich auch schonmal irgendwas gehört *hüstel*
Mir war nur die "geziehlte Kontolle" noch nicht so vertraut ;-)
Hab schon überlegt, ob so eine Kontolle was tolles ist ;-)
fs2003
31.08.2005, 16:40 Uhr
zu: Rotlicht vertoß, von Polizei angehalten
Hallo!
Also, ich hab mir letztes Jahr Ende Oktober auch Punkte eingehandelt und war auch noch in der Probezeit.
Hm, bis der Bußgeldbescheid kam hat's ca. eineinhalb Monate gedauert. Die Anordnung zum Aufbauseminar kam erst Anfang Juni, also mehr als sieben Monate später. Dann hat man nochmal eine Frist von drei Monaten um das Seminar zu machen (ist zumindest hier in Bayern so...). Bei mir hat das Seminar 210 € gekostet.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Viele Grüße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird
Nötigenfalls herunterschalten
Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?
In unübersichtlichen Kurven
An Bahnübergängen
An Fahrbahnverengungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
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