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zentrum_der_welt
26.07.2005, 23:53 Uhr
11 km/h drüber in probezeit
hallo!
ich habe, glaube ich, ein großes problem - vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
vor zwei monaten bin ich mit 11 km/h über der zugelassenen höchstgeschwindigkeit innerorts geblitzt worden. ich fahre zwar mein eigenes auto, meine mutter aber ist fahrzeughalterin. die hat dann auch post vom polizeitpräsidenten bekommen, die sie mir ein paar wochen später (!) aushändigte, ohne ihrerseits darauf reagiert zu haben. ich wiederum habe diese bezahlung nun ja erst anfang dieser woche vornehmen können, was, wie ich im nachhinein feststellen mußte, wohl ein schuss in den ofen war, denn auf dem verwarnungsgeldbescheid stand, dass man das geld innerhalb einer woche hätte überweisen müssen.
die überweisung also im kasten, heute ruft mich meine mutter entsetzt an, dass sie nächste woche vorgeladen ist - sie soll zum präsidium zum fotovergleich kommen und ihren führerschein (!!) mitbringen. - mich will sie natürlich gleich mitnehmen.
da ich noch in der probezeit bin und schon einige gerüchte über fahrerlaubnisentzug gehört habe, möchte ich nun wissen, was mir blühen kann.
wozu wollen die, dass meine mutter (oder ich ja eigentlich) den führerschein mitbringt? kann es sein, dass ich auf der wache das bußgeld bezahlen kann und noch mal mit einem blauen auge davonkomme? krieg ich punkte in flensburg? muss ich so ein aufbautraining machen? kann mir der führerschein zweitweilig entzogen werden? und was passiert mit dem entrichteten verwarnungsgeld?
fragen über fragen, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...
DaRealAd
27.07.2005, 00:10 Uhr
zu: 11 km/h drüber in probezeit
Keine Angst, eine Überschreitung um 11 km/h innerorts kostet nur 25 €. Für die Probezeit hat das keine Folgen.
Du ihr aber den Verwarngeldbescheid nicht bezahlt habt, kommen nunr nohcmal ca 25 € Gebühren und Auslagen dazu.
Die Polizei muss nun den Fahrer ermitteln, deshalb die Vorladung.
Wenn es tatsächlich nur um diese geringe Überschreitung geht, dann würde es vermutlich auch reichen bei der Polizei anzurufen und denen zu sagen, dass du der Fahrer warst.
Später bekommst du dann den Bußgeldbescheid über die nun insgesamt ca 50 € ohne Folgen für deine Probezeit.
Ihr könnt natürlich auch versuchen die Sache noch hinauszuzögern: Deine Mutter gibt also an, dass sie nicht weiß wer gefahren ist. Dann könntet ihr um die Strafe rumkommen, nach 3 Monaten nach der Tat wäre die Sache gegen dich verjährt.
Danach droht aber eine Fahrtenbuchauflage.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?
Sie dürfen die Linie
- nicht überqueren oder über ihr fahren
- nur zum Überholen überqueren
- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?
Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen
Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten
Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
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