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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mike87d
20.07.2005, 19:20 Uhr

Führerschein Klasse S

Hallo,

seit 1.2.05 gibt es ja den Führerschein Klasse S, der bei der Klasse B eingeschlossen ist. Darf ich auch ein Fahrzeug der Klasse S fahren, wenn ich meinen B-Führerschein vor dem 1.2.05 gemacht habe und die Klasse S somit noch nicht explizit auf dem Führerschein hinten draufsteht oder muss ich mir das eintragen lassen? (Man weiß ja nie, wie pingelig und bürokratisch die Polizei evtl. sein könnte)
Und dann hab ich noch ne Frage: Ich hab bei nem Freund von mir, der vor kurzem den Führerschein gemacht hat, dass da jetzt Klasse S/T zusammen in einer Zeile steht. Klasse T ist doch aber im Führerschein Klasse B nicht enthalten, oder? In meinem jedenfals nicht.

Gruß
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.07.2005, 19:36 Uhr

zu: Führerschein Klasse S

Ja Klasse S ist in B inbegriffen auch wenn du einen alten Führerschein hast. Schließlich fallen all die Fahrzeuge von Klasse S sowieso in die Definition von B (bis zu 8 Sitzpläte+Fahrer und maximal 3,5 t).

Da auf dem Führerschein für die Klasse S kein Platz mehr war, werden nun S und T in eine Zeile geschreiben. Wenn nur Klasse S erteilt ist, wird das durch die Schlüsselzahl 181 ausgedrückt.

Klasse T ist und war nicht in B enthalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
20.07.2005, 20:34 Uhr

zu: Führerschein Klasse S

Hallo Mike

Aber du kannst doch mit B eh alle Quads fahren,warum fragst du nach,ob S mit eingeschlossen ist? Dachte schon,dass es so ist *g*
Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden