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primzek
20.07.2005, 15:23 Uhr
Wieder Autofahren, was tun?
Hallo, ich habe vor 8 Jahren meinen Führerscehin gemacht, konnte aber danach nicht Autofahren.
Nun möchte ich wieder anfangen und wollte mal fragen, wie ich das anstellen sollte.
Kuppeln, Parken etc. habe ich mit Freunden im Wald geübt, es geht einigermaßen, aber ich bin allem noch langsam und unsicher (ach ja, bin männlich (aber blond!)).
Dachte also daran, ein paar Fahrstunden zu nehmen, um mich in den Stadtverkehr einzufuchsen.
Aber mein Problem:
Wie Theorie auffrischen?
Habt ihr da Tipps?
Danke schon jetzt.
Kati85
20.07.2005, 15:53 Uhr
zu: Wieder Autofahren, was tun?
Wenn du Fahrstunden nehmen willst, dann kannst du ja auch den Theorieunterricht der FS besuchen. Oder besorg dir son Fahrschulbuch, da ist der Inhalt der Theoriestunden auch zusammengefasst.
neon
20.07.2005, 17:09 Uhr
zu: Wieder Autofahren, was tun?
was bringt es denn die theorie nochmal durch zu kauen...
das is eher sinnlos, wenn dann nimm eins, zwei fahrstunden und du müsstest relativ schnell wieder fit sein... am besten auf nen großen leeren platz erstma so allgemein wieder fahrn, dann ein bisschen auf ruhigen strassen.. paralell dazu nimmst dann halt ein paar fahrstunden und dann müsste es reichen
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Wieder Autofahren, was tun?
Gratuliere erst einmal zu Deinem Entschluß, Dich wieder hinter das Steuer setzen zu wollen!
Erkundige Dich mal bei verschiedenen Fahrschulen, sicher findest Du eine, die Auffrischungsfahrstunden für Führerscheinbesitzer anbietet. Dich in die Theoriestunden zu setzen ist eine Möglichkeit, ob sie Dich aber weiterbringt, ist ungewiß. Grundkenntnisse findest Du sicher im Forum. Spezielles würde ich lieber den FL bei einer Fahrstunde fragen.
Du bist übrigens nicht der erste, von dem ich den Wunsch höre, nach langer Zeit wieder zu fahren. VIEL ERFOLG!!!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss warten?
Der Pkw, der aus dem Feldweg kommt
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus
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