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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern picco-rossi
19.07.2005, 23:33 Uhr

125ccm mit Autoführerschein?

Hallo Zusammen,
von einem Kollegen von mir habe ich gehört, dass man im Zuge mit dem Führerschein ab 17 auch die 125ccm für den normalen Autoführerschein wieder freigeben will.
Hat da jemand schon was in der Richtung gehört? Kann es net so ganz glauben, aber super wärs!
Danke für Eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.07.2005, 23:40 Uhr

zu: 125ccm mit Autoführerschein?

Immer wieder faszinierend woher diese Gerüchte kommen. Schon gehört? In Zukunft berechtigt die FE-Klasse L auch zum Fliegen einer Boeing 737 ;-) ....

Wenn du 125er Fahren willst, brauchst du immer noch die Klasse A1 und diese ist nicht in B inbegriffen und wird es in absehbarer Zeit auch nicht sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
05.10.2005, 02:25 Uhr

zu: 125ccm mit Autoführerschein?

Soweit ich weiß werden schon millionenschwere Fonds eröffnet um all die Führerscheininhaber die völlig unnötigerweise A1 bzw. A gemacht haben zu entschädigen.................harhar.

Wann wird endlich begriffen das man hier nicht irgendwem ein Geschenk gemacht hat, sondern das es sich um eine Besitzstandswahrung der vor dem 1.4.1980 erworbenen Klasse 3 handelt?
Damals war das was sich heute a1 nennt als Klasse 4 im 3er enthalten......

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"