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GoaSkin
17.07.2005, 05:12 Uhr
Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
Hallo,
ich bin gestern auf einem ziemlich zugeparkten Waldparkplatz rückwärts im Kriechtempo rausgefahren. Ein anderer Fahrer wartete im Fahrzeug darauf, ebenfalls das komplizierte Manöver anzugehen. Durch die Tatsache, daß kaum Platz war, klappte ich mit meinem Außenspiegel den des anderen Fahrers um.
Ich öffnete darauf das Fenster, der andere Fahrer meinte nur "bisschen eng hier was?". Ich sagte, tut mir leid, ich bin wohl gegen den außenspiegel gekommen. Er sagte darauf hin nur, daß es nicht zu übersehen war - Sendepause, kein Kommentar mehr von ihm.
Es gab noch mehr Leute, die ausparken wollten und von vorne wurde ich auch schon gedrängelt, sodaß ich rückwärts weiter fahren musste. Bis ich letzendlich vom Parkplatz unten war, vergingen weitere 3-5 Minuten. Vom Fahrer kein Anzeichen, daß er noch etwas geklärt haben möchte.
Ich fuhr links herum aus der Straße raus und sah ihn ca. 20 Sekunden später in die andere Richtung zu fahren.
Ich dachte mir einfach, daß man wohl mit 2kM/h wohl kaum einen Plastikspiegel an einem Golf 4 wirklich beschädigen kann und bildete mir ein, daß das Fahrzeug unversehrt ist.
Dieser fuhr jedoch direkt zur nächsten Polizei, die sich bei mir auch innerhalb von 40 Minuten auf dem Handy meldete. Ich fuhr zum Revier und die Unfall-Formalien wurden in die EDV aufgenommen. Der andere Fahrer meinte, es gäbe einen Kratzer an seinem Spiegel und dadurch hätte ich ihn beschädigt. Der Anzeigetext, den der Kläger verfasst hatte, war nur ein paar Sätze lang und enthielt wenig Details. Mir wurde gesagt, daß der Tatbestand von Fahrerflucht vorliegt, da man unabhängig davon, ob der andere Wert darauf legt die Personalien hätte austauschen müssen und man eben für jeden noch so kleinen Kratzer haftbar ist.
Für die zivilrechtliche Sache lohnen sich keine juristischen Schritte. Im schlimmsten Falle wird der Fahrer einen Außenspiegel ersetzt haben.
Zum Thema Fahrerflucht meinte der Polizist, daß dem Gegner außer einer Anzeige nichts übrig blieb, um für einen Kontakt zum Verursacher zu bekommen, aber der Staatsanwalt mit größter Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen wird.
Wie wird es auch bei Einstellung mit Punkten und Bußgeld aussehen? Wie ich gelesen habe, gibt es eine Sonder-Regelung für Schäden mit einem Wert unter 50 Euro, wobei so ein Außenspiegel unter Umständen doch mehr kostet.
heckantriebsfanatiker
18.07.2005, 00:47 Uhr
zu: Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
An Deiner Stelle würde ich mich gegen den Vorwurf der Fahrerflucht wehren.
Das ist eine Unterstellung bzw. in meinen Augen eine Lüge, er hätte doch nach Deinen Daten fragen können wenn er mit Dir spricht.
Gab es Zeugen? Also jemanden in seinem Auto oder in Deinem Auto der das Gespräch mitbekommen hat?
Wenn nein Aussage gegen Aussage, denke nicht das er dann erfolg damit hat Dich deswegen anzuzeigen.
Er hätte doch den Kratzer sofort bemerken können wärend Du noch vor ort warst, das hört sich fast so an als ob er nen alten schaden ersetzt haben möchte.
MfG
Christian
GoaSkin
18.07.2005, 18:04 Uhr
zu: Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
Ich habe mittlerweile mit der Fahrerin des anderen Wagens telefoniert, die auch keineswegs irgendwie sauer war.
Sie bestätigte mir, ebenfalls davon überzeugt gewesen zu sein, daß wohl nichts sei, ist dann nach Hause gefahren, wo sie allerdings von der Mutter zur Polizei geschickt worden wäre.
Der Polizist, bei dem sie war, bestätigte mir als ich da war, der Dame klargemacht zu haben, daß es ohne Anzeige wegen Fahrerflucht keine Chance zu einem Datenaustausch zwischen mir und ihr geben kann. Diesem schilderte ich meine Version und er meinte, Fahrerflucht wäre das so oder so.
Mittlerweile habe ich mit einem Bekannten bei der Polizei gesprochen, der zwar mit dem Verkehrsrecht nichts am Hut hat, aber mir bestätigt hat, daß eine Anzeige wegen Fahrerflucht nicht das einzige Mittel gewesen wäre, um einen Datenaustausch zu ermöglichen.
Allerdings hat mir die Polizei auch gesagt, daß der Staatsanwalt von einem Verfahren wahrscheinlich absehen wird, aber ist das dann bis auf die vier Punkte auch völlig ohne Konsequenzen, sprich mit Mini-Drogenbesitz oder Bonbonklau gleichgesetzt?
GoaSkin
01.09.2005, 14:27 Uhr
zu: Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
heute kam ein Schreiben vom Staatsanwalt, der wegen dieser Sache 200 Euro fordert. Das erscheint mir im Vergleich zum Schaden etwas hoch. Kann man mit Staatsanwälten reden und alternativ auch Sozialstunden vorschlagen?
Viviane
01.09.2005, 22:17 Uhr
zu: Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
1.) bist du noch in der probezeit
2.) sie soll das beim staatsanwalt richtigstellen
3.) bezahl im zweifel die 200 euro, wenn du ohne verfahren wegkommst glück gehabt. deutsche bürokratie
GoaSkin
02.09.2005, 10:39 Uhr
zu: Konsequenzen für Fahrerflucht ohne nennenswerten Schaden
In der Probezeit bin ich nicht mehr. Gleichzeitig bin ich auch am Zweifeln, ob es nicht vielleicht sogar Sinn macht, sich auf das Verfahren einzulassen, da unter diesen Umständen 200 Euro selbst als Richterspruch recht hoch sind.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?
Linienbusse
Pkw
Lkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?
Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe
Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht
Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
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