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15.07.2005, 14:24 Uhr

Mexikanischer Fuehrerschein auch 1 Jahr in Dtl.gueltig?

Hallo,
meine Cousine aus Mexiko komt fuer ein Jahr nach Dtl. So vielich weiss, darf sie 6 Monate mit ihrem mex. Fuehrerschein hier fahren. Was ist ab dem 6. Monat? Koennte sie mit einem internationalem Fuehrerschein auch laenger Fahren? Oder muss sie diesen in einen dt. umschreiben und ggf. auch noch Pruefungen ablegen?
Vielen Dank
JF

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15.07.2005, 14:51 Uhr

zu: Mexikanischer Fuehrerschein auch 1 Jahr in Dtl.gueltig?

Deine Cousine darf auf jeden Fall mit ihrem mexikanischen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren. Die Behörde kann diese 6 Monate auf 12 Monate verlängern, wenn deine Cousine nicht länger als 1 Jahr in D bleibt, was ja nach deiner Schilderung zutrifft. Sie sollte also ca. 5 Monate nach ihrer Ankunft in D diese Fristverlängerung auf 12 Monate bei eurer zuständigen Führerscheinstelle beantragen, dann kann sie das ganze Jahr, das sie hier ist, mit ihrem mex. FS fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Ich muss warten

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden