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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dameder
03.07.2005, 14:03 Uhr

125er mit spanischem Fuehrerschein in Deutschland

Hallo, ich bin auf einer mehrwoechigen Tour mit meiner 125er Vespa von Spanien nach Deutschland unterwegs und habe den spanischen Fuehrerschein der Klasse B laenger als zwei Jahre - darf ich die Vespa damit in Deutschland fahren oder muss ich an der Deutschen Grenze absteigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
04.07.2005, 15:37 Uhr

zu: 125er mit spanischem Fuehrerschein in Deutschland

Ein FS der Klasse B berechtigt nicht zum Führen eines 125er Rollers.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dameder
06.07.2005, 18:53 Uhr

zu: 125er mit spanischem Fuehrerschein in Deutschland

Ich glaube es ja selber auch nicht wirklich, aber was bedeutet dann folgende Aussage auf der ADAC-Website, Recht und Rat:

Umfang der Fahrberechtigung
Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Damit richtet sich auch das Mindestalter nach dem Führerscheinrecht des Ausstellerlandes (z. B. englische Führerscheine für Pkw ab Vollendung des 17. Lebensjahres). Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland.

Es waere halt zu schoen um wahr zu sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.07.2005, 20:29 Uhr

zu: 125er mit spanischem Fuehrerschein in Deutschland

Wenn du in Spanien die Klasse A1 eingetragen bekommen kannst, dann gilt die auch in D.
Wenn in Spanien die Klasse B auch zum Fahren von 125er Rollern gilt, dann ist das eine nationale Regelung und außerhalb Spaniens nicht so gültig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Schulbussen

Taxen

Linienbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas