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30.06.2005, 18:54 Uhr

informacionen ueber die gesetzlichen bestimmungen

hallo

ich mache bald hier in chile einen fuehrerschein

und wollte fragen wo man die informacionen ueber die umschreibung bzw anerkennung in deutschland herbekommt .

es reicht mir nicht wenn jemand von euch mir sagt: ja es ist moeglich
ich braeuchte schon eine adresse um nachzufragen (ministerium???)
oder gleich die passenden paragraphen des gesetztes

vielen dank fuer die bemuehungen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.06.2005, 19:47 Uhr

zu: informacionen ueber die gesetzlichen bestimmungen

Hm... eine Adresse zum Nachfragen ist schwierig. Du könntest Dich in Deutschland an den ADAC wenden, oder noch besser an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Du Deinen FS umschreiben lassen willst.
In welchem Landkreis wirst Du wohnen? Und in welchem Bundesland?
Das Bundesministerium wird Dir da nicht viel weiterhelfen.
Also ich empfehle einfach mal den ADAC, und wenn Du mir verrätst, in welchen Ort Du gehst, verrate ich Dir auch die Adresse der jeweilligen Behörde.

Ich kann Dir die Frage auch beantworten...
Und wenn Du Gesetzestexte willst:

§ 31 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

» Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen und sind seit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als drei Jahre verstrichen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:

1.

§ 11 Abs. 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist,
2.

§ 12 Abs. 2 über den Sehtest,
3.

§ 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11,
4.

§ 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe,
5.

die Vorschriften über die Ausbildung.

Sind bis zum Tag der Antragstellung mehr als drei Jahre verstrichen, finden nur die Vorschriften über die Ausbildung keine Anwendung. Ist die ausländische Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung beschränkt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung zu beschränken. § 17 Abs. 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat, aber in einer in der Anlage 11 nicht aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

(2) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden.

(3) Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen.

(4) Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, daß der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war. Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.

(5) Absatz 1 gilt auch für den in § 30 Abs. 5 genannten Personenkreis, sofern Gegenseitigkeit besteht. Der Vermerk nach Absatz 4 Satz 1 ist einzutragen. Absatz 4 Satz 2 bis 7 findet keine Anwendung.
«


Was im Klartext heißt, daß Dein Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, wenn Chile in der berühmten "Liste 11" (= Alnlage 11) aufgeführt ist. Sooooo da gucken wir doch auch noch mal rein:

Anlage 11 FeV Tab 3:

»
Land/FS-Klasse/theoretische Prüfung/ praktische Prüfung

Andorra alle nein nein
Französisch Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Israel B nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
Kroatien alle nein nein
Monaco alle nein nein
Neukaledonien alle nein nein
Republik Korea 1, 2 ¹) nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Singapur alle nein nein
Südafrika alle nein nein
Taiwan *) B/BE ¹) nein ja
«


Also... Chile ist nicht dabei. Du kannst also Deinen Führerschein nur umschreiben, wenn Du in Deutschland eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegst!

Dein chilenischer Führerschein verliert 6 Monate nach Deiner Ankunft in Deutschland Deine Gültigkeit.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!

mfG Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.06.2005, 23:15 Uhr

zu: informacionen ueber die gesetzlichen bestimmungen

Ziehst Du eigentlich dauerhaft nach Deutschland?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jakobvt
03.07.2005, 03:52 Uhr

zu: informacionen ueber die gesetzlichen bestimmungen

du bist ja voll der meister...

viel dank

ja ich werd dauerhaft nach deutschland kommen aber erst in 2 jahren oder so

ich will den FS vor allem wegen der kosten hier machen(hier etaw 60000 pesos - kurs,tests und FS - = ungefaehr 85 eier)
und ich denke mal die pruefungen da zu machen wird auch nich sehr teuer sein

da deine antwort mir einen recht glaubwuerdigen eindruck gemacht hat brauch ich auch keine adressen mehr

also dank nochma und machs jut

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