Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisdo
29.06.2005, 14:54 Uhr

Wie ist das mit den Sonderfahrten ?

Hallo HAbe seit 10 Jahren den Schein Klasse B. Mache jetzt Klasse A, also Motorrad. Praxisstunden gehen alle, bis auf Ãœberlandfahrt stets 2 x 45 min.
Also von den 90 Minuten ist es derzeit bei miener FAhrschule so, dass 45 min für die Fahrt zur Autobahn und 45 min als Autobahnfahrt gelten. Möglichkeiten, gleich mehrere Autobahnstunden auf einmal zu nehmen gibt es nicht. Ich find das echt nicht normal, dass mir jedesmal noch extra Geld für die 45 min Übungsfahrt zur Autobahn abgenommen werden. Wie is das bei euch so ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern timmi
29.06.2005, 16:03 Uhr

Sonderfahrt Autobahn

Hallo,

das klingt sehr bedenklich. Ich meine, wenn Du sowieso noch etwas mehr Übung brauchst bis zur Prüfung, könnte es auch o.k. sein, aber nicht grundsätzlich.

Ich bin einmal zur Autobahnsonderfahrt (glaube es sind 4 oder 5, verwechsel das immer mit Überland) gefahren, dafür hat er eine Fahrstunde als Anfahrt gewertet und dann am Stück ein mal kreuz und quer um Berlin rumkutschen, sogar noch etwas Überland, weil das nicht so gut geklappt hatte. War zwei Tage vorher. Da war es auch nur ein großer Happen.

Also, wenn Du die Stunden nicht willst für die ständige Anfahrt auf die Autobahn, dann würde ich mich schon mal stur stellen. Es ist doch Deine Kohle und demnach auch Deine Entscheidung.

Ich finds echt komisch.

Gruß
Timmi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
29.06.2005, 16:07 Uhr

zu: Wie ist das mit den Sonderfahrten ?

Hmm also man muss min einen Vierer Block gefahren sein (Sprich 4 Fahrstunden hinter einander).

Mein Fahrehrer lässt mich mit dem Motorrad 2 dieser Blocks fahren, dann hab ich schon den Großteil der gesamten Fahrstunden.

Warum deine Fahrschule nciht mehr als 2 Stunden zulässt hört sich aber irgendwie komisch an. Bist du noch am Anfang deiner Ausbildung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.06.2005, 16:12 Uhr

zu: Wie ist das mit den Sonderfahrten ?

Du kannst deinen Fahlehrer nicht dazu zwingen, mehrere Stunden am Stück zu machen. Allerdings finde ich seine Vorgehensweise auch nicht besonders geschickt. Ist die Autobahn weiter weg, dann sollte man entweder die Hin- und Rückfahrt als Überlandfahrt machen (was ja dann auch normale Übungsstunden spart) oder man sollte tatsächlich die Autobahnfahrten zusammenfassen. Im Übrigen ist es vorgeschrieben, dass bei den 4 Autobahnfahrten mindestens eine zu 90 Minuten oder mehr dabei ist, d.h. man darf nicht 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisdo
30.06.2005, 10:02 Uhr

zu: Wie ist das mit den Sonderfahrten ?

So. Ich hab gestern meine erste Sonderfahrt (Autobahn gehabt) Es war der WITZ..
Fahrt zur Autobahn, plötzlich meinter mein Fahrlehrer. So eigentlich müssen wir jetzt wieder zurück zur FAhrschule, keine Zeit mehr.
Sind dann doch zur Autobahn Auffahrt runter, bis zur nächsten Ausfahrt mit Tempo 80(weil BAustelle) zurück zur Fahrschule. !!??!! Wie bereits erwähnt sind 4 x 45 min Autobahnfahrt geplant, was nicht zulässig ist. Werde die FAhrschule heute darauf ansprechen. Mein FSL meinte dann zu mir , so Autobahn hätten wir. Ausfahrt rauf und runter. Die anderen geplanten AB Fahrten absolvieren wir dann als Übungsfahrt in der Stadt. !!??!!
Was soll das alles. Nur weil meine Fahrschule immer Termine von 90 min plant schafft man jetzt keine Autobahnfahrt mehr ??!!??Selbst die FAhrzeiten von 90 min werden nicht ernst genommen. FL fängt 15 min später an und kommt meist 10 min früher zurück.

Was haltet Ihr von all dem ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
30.06.2005, 13:37 Uhr

zu: Wie ist das mit den Sonderfahrten ?

Hmm also mein Fahrlehrer kommt eigentlich Grundsätzlich immer 5 min zu spät und hin und wieder hören wir auch etwas früher auf. Die Zeit hab ich mir aber gestern wieder reingeholt, weil ich nach den 2 Übungsfahrten Fragen zum Thema Fahrzeugbedienung usw. (für die Prüfung) gestellt habe, hat halt dann 30 min gedauert. Hab aber nur die 2 Übungsfahrten bezahlt *g*.

Ich habe oben geschrieben, dass ich beim Motorrad 2 Vierer Blocks fahre. Die setzen sich dann aus 2 Ãœberland und 2 Autobahnfahrten zusammen. Somit hab ich schon fast alle Sonderfahrten.

Ich denke eher, dass bei deinem Fahrlehrer die Zeit eine wesentliche Rolle spielt, sprich: Er kann dir nicht z.B. für nächste Woche 4 Std geben, weil Andere bereits ihre Termine haben bei ihm haben und keine 4 Std hintereinander mehr frei sind. Du musst halt anfragen, ob du dir schonmal einen Termin für einen Vierer Block holen kannst (für diesen musste ich auch 2 Wochen warten).

Duff

Duff

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blick in den Rückspiegel genügt

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld