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 pamsat
24.06.2005, 15:52 Uhr
Mit Führerschein ins Ausland?
Hallo, habe vor kurzem erst meinen Führerschein Kl. B gemacht. Darf ich damit jetzt z.B. auch nach Frankreich fahren (nicht dauerhaft, sondern Tagesausflug etc.), oder gibt es da innerhalb der Probezeit bestimmte Verordnungen, die das verbieten? Dabke im Voraus.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Der Lkw wird anhalten
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte
Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?
Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren
Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung
Sie müssen vor dem Bahnübergang warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
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