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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern illuminator
15.06.2005, 15:44 Uhr

Führerschein zu früh bekommen

Hi,
und zwar habe ich meinen Führerschein versehentlich zu früh von meinem Prüfer bekommen, obwohl ich erst in 2 Wochen 18 werde. Nun ist meine Frage, ob ich rein theoretisch schon fahren dürfte, weil ich meine Fahrerlaubnis praktisch ja schon besitze?
Vielen Dank

Illuminator

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.06.2005, 20:03 Uhr

zu: Führerschein zu früh bekommen

rein rechtlich hast du die Fahrerlaubnis erhalten und darfst damit fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.06.2005, 22:15 Uhr

zu: Führerschein zu früh bekommen

rein rechtlich hast du die Fahrerlaubnis erhalten und darfst damit fahren.

Er hat zwar einen Führerschein erhalten, aber eine gültige Fahrerlaubnis besitzt er damit nicht, weil eine der wesentlichen Voraussetzungen fehlt, nämlich das Erreichen des Mindestalters.

§ 10 FeV: "Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern illuminator
16.06.2005, 12:24 Uhr

Erledigt

Vielen Dank für eure Antworten. Es stellt sich aber nun nicht mehr die Frage, ob ich fahren darf oder nicht, da der TÜV den Irrtum bemerkt hat und ich den FS wieder abegeben muss.

illuminator

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

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Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren