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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stern
06.06.2005, 10:56 Uhr

Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)

So.. jetz bin ich auch mal dran :)

Bin vor ein paar Tagen auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von der Fahrbahn abgekommen innerhalb des Ortes (kurz nach Ortsschild). Bin 50 km/h gefahren und dann kurz nich aufgepasst und in eine Hecke gerast.. in dieser waren unglücklicherweise Metallstangen (warum auch immer..) die mein Auto dazu brachten, dass es sich überschlägt (Lenkrad wohl verrissen..) und somit bin ich dann "kopfüber" etwas weiter auf der Fahrbahn gerutscht. Ich war NICHT zu schnell und hab auch NIX getrunken und war auch angeschnallt.
Als ich endlich ausm Auto gekrabbelt bin (KEINE Verletzung) kam ich trotzdem mal ins Krankenhaus. Danach hat mich die Polizei "vernommen". Wie gesagt, weder ein Anderer (Mensch, Auto etc.) wurde beschädigt, noch ich.. nur mein Auto war eben komplett im A****. Jetzt die Frage: Die Polizei meinte, es wäre ein "Kleinunfall", weil ja keiner geschädigt wurde.. also 35€ zahlen und gut ist. AUSSER: Ich bin am nächsten Tag krankgeschrieben oder muss nochmal wegen Beschwerden zum Arzt.. dann könnte das ganze an den Staatsanwalt gehen und ich könnte auch Punkte kassieren.

Stimmt das? Ich kann nirgendwo etwas darüber finden, dass die Strafe durch meine eigene Verletzung beeinflusst werden kann.

P.S.: Da ich erst 20 bin, bin ich noch in der Probezeit.. Punkte kämen da wohl nich so gut ;)

Danke schonmal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.06.2005, 16:04 Uhr

zu: Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)

Es wundert mich dass die Polizei sagt dass "kein anderer geschädigt" wurde, wenn du doch die Hecke und die Metallstangen platt gemacht hast...

Aber wenn du die das Verwarngeld von 35 € bekommen hast und zahlst, kann da nichts mehr nachkommen. Keine Punkte und keine Auswirkungen auf die Probezeit. Ob du selber verletzt bist oder nicht ist egal, es kommt nur auf Fremdschäden an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stern
06.06.2005, 16:35 Uhr

zu: Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)

Naja wirklich "platt" gemacht hab ich auch nix. Der Zaun da hat mich eben nur gebremst, kaputt is echt gar nix ausser meinem Auto..

Ich find's nur sehr komisch, dass ich mich nich krankschreiben lassen durfte, weil ich sonst Punkte kriegen kann *amKopfkratz* :/

Naja ich sollte wohl froh sein, keine Punkte und keine Probezeitverlängerung zu bekommen.. :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

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Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

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