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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
04.06.2005, 13:34 Uhr

Fahren üben...

Hallo ich würde gerne mit dem Auto meines Mannes ein wenig üben...das Einparken und Rückwärtsfahren usw.Auf welchen Geländen darf ich das?Wir haben leider keinen offiziellen Übungsplatz hier in der Nähe!
Danke schon mal
Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2005, 13:57 Uhr

zu: Fahren üben...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Bereichen in denen die StVO gilt, nicht zulässig.
Überall sonst darfst du fahren, wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Damit auf einem Grundstück die StVO nicht greift, muss es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, und es muss eine Zufahrtskontrolle an der Einfahrt geben bzw sie muss versperrt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Der rote Pkw

Das Motorrad

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"