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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweety
27.05.2005, 22:14 Uhr

Probezeit vorbei ?!?

Hi. Habe meinen Führerschein in den usa gemacht. Meine probezeit laut des amiführerscheins wäre am 20. hier in deutschland abgelaufen, doch auf meinem Umgeschriebenen deutschen steht erst dezember....nun wurde ich heute beim telefonieren erwischt, €40 und 1 punkt. Aber ist meine probezeit nicht schon um? bitte antwortet mir sehr wichtig!!! Danke im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.05.2005, 01:39 Uhr

zu: Probezeit vorbei ?!?

Also erstmal keine Panik, Handy am Steuer ist eh "nur" ein B-Verstoß, d.h. wenn du noch in der Probezeit wärst, passiert auch erstmal noch nichts.

Die zwei Jahre Probezeit laufen bei dir ab dem Erwerbsdatum des US-FS. (§2a (1) StVG)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.05.2005, 02:32 Uhr

zu: Probezeit vorbei ?!?

Die Probezeit ist bei dir schon abgelaufen. Der Eintrag "Dezember" in deinem Führerschein wird wohl das Erteilungsdatum sein, was aber nicht mit dem Beginn der Probezeit übereinstimmen muss. Du bekommst die Zeit seit Erwerb deines US-Führerscheins voll anerkannt.

40 Öre und 1 Punkt gibt es natürlich trotzdem.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren