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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern melli75
27.05.2005, 20:25 Uhr

Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Hallo,
habe heute das 1. Mal gehört, dass LKW´s auf Landstrassen nur 60 km/h fahren dürfen.
Konnte selbst noch keine Auskunft rausfinden.
Wer kann mir weiterhelfen????
... und das, obwohl ich schon seit 12 Jahren Auto fahre...
Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.05.2005, 20:30 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Ja, Lkw über 7,5t sowie Lkw über 3,5t mit Anhänger dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern melli75
27.05.2005, 20:37 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Danke,
das müsste auch mal in den Fahrschulen
gelehrt werden.
Vielleicht gäbe es dann etwas mehr Rücksichtnahme auf die "lahmen" LKW.
Schönes Wochenende...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
27.05.2005, 23:04 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

>das müsste auch mal in den Fahrschulen
gelehrt werden.<

ich hab's dort gelernt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.05.2005, 13:44 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Die 60-km/h-Regel wird in der Fahrschule zwangsläufig gelehrt, weil es dazu (schon seit Ewigkeiten) eine Frage im amtlichen Fragebogen-Katalog gibt. Zumindest hat also der Schüler diese Information irgendwann mal "mit-gepaukt" und später eventuell wieder vergessen.

Immerhin sind es über 600 Fragen ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren