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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moonray
23.05.2005, 09:38 Uhr

Bei Prüfung Ausweis vergessen

Hallo,

ich habe eine Frage, ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat wie bei einer praktischen Fahrprüfung vorgegangen wird, wenn man aus Versehen den Perosnalausweis vergessen hat.

Mein Bruder sollte letzte Woche seine praktische Fahrprüfung antreten, hatte aber leider seinen Ausweis daheim vergessen. 15 Minuten vor Beginn der Fahrprüfung hat er das dem Fahrprüfer mitgeteilt und wurde von ihm recht barsch mit den Worten "Das Leben ist hart mein kleiner" um das Geld erleichtert, dass man zu bezahlen hat, wenn man die Prüfung angetreten hätte.

Er wurde vom Prüfer in keiner Weise gefragt, ob es noch möglich ist, den Ausweis irgendwie nachzureichen, obwohl genügend Leute erreichbar gewesen wären.

Muss man den Ausweis vor Prüfungsbeginn vorlegen oder reicht es auch am Ende der Prüfung und kann der Prüfer trotz nicht angetretener Prüfung das Entgelt dafür verlangen?

Wie läuft das eigentlich bei einer "normalen" Prüfung ab?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Franzi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
23.05.2005, 11:17 Uhr

zu: Bei Prüfung Ausweis vergessen

Also, ne Freundin von mir hatte ihren Ausweis vergessen, da sie aber schon einige Zeit vor ihrem eigentlichen Prüfungstermin zur FS bestellt wurde, war noch genügend Zeit den Ausweis zu holen und der FL hat sie gefahren.

Bei meiner Prüfung wollte der Prüfer den Ausweis vor Antritt der Fahrt im FS-Auto sehen.

Wenn der Prüfer kulant gewesen wär oder genügend Zeit bestanden hätte, hätte man jaa anstelle deines Bruders erst mal andere Prüflinge prüfen können und dein Bruder hätte sich seinen AUsweis besorgt und wär dann hinterher gefahren. Aber wenn die zeit zu knapp war, ist es denk ich mal gerechtfertigt, das Geld zuverlangen, schließlich ist es eigenes Verschulden, wenn man die nötigen Papiere nicht bereithält.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moonray
23.05.2005, 11:47 Uhr

zu: Bei Prüfung Ausweis vergessen

Hallo Kati,

danke erstmal für deine Antwort. Also ist es schon üblich, dass man erst den Ausweis vorzeigt und dann fahren darf?

Hat der Fahrlehrer eigentlich auch so eine Art Prüfungsunterlagen zu jedem Fahrschüler am Prüfungstag bei sich? Denn mein Bruder musste eine Kopie des Ausweisses in der Fahrschule abgeben, die dann zu seinen Unterlagen geheftet wurde.

Zeit den Ausweis zu besorgen war noch, aber der Prüfer hat sich gar nicht darauf eingelassen.

Gibt es eigentlich so was wie eine Vorschriftensammlung darüber wie eine Prüfung abzulaufen hat und welche Gebühren anfallen?
Bzw. was kostet eine Prüfung üblicherweise?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
23.05.2005, 12:02 Uhr

zu: Bei Prüfung Ausweis vergessen

Hallo!

Es is schon ülich, dass der Prüfer vor der Fahrt die Ausweise kontrolliert, das is ja ne amtliche Sache, also muss er die Identität des Prüflings kontrollieren.

Rechtliches zur Prüfung findest du hier:

http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Pruefungsrichtlinie/index.html

Ich weiss nicht mehr genau, was ne Prüfung kostet, so ungefähr 150 € glaub ich warens bei mir.

Der FL hat schon Unterlagen dabei, aber nicht die Kopie des Ausweises, die liegt irgendwo bei den Unterlagen in der FS. Der hat eher seine eigenen Ausweise dabei, z.B. seine FL-Lizenz etc. Musste meiner auf jeden Fall vorzeigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.05.2005, 12:26 Uhr

zu: Bei Prüfung Ausweis vergessen

Es ist bei manchen Prüfern üblich, dass sie erst nach der prakt. Prüfung den Ausweis sehen möchten. Gesetzlich geregelt ist es allerdings so, dass der Ausweis schon vor der Prüfung vorliegen muss. Dazu sagt § 17 FeV:

"Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepaß von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden."

Die TÜV-Gebühren für eine praktische Prüfung der Klasse B betragen EUR 77,72. Dazu kommt noch die Gebühr, die an die Fahrschule zu zahlen ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte

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Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

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Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben