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23.05.2005, 01:37 Uhr

zu: Ich find das ungerecht ...

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also wenn kein Einspruch einlegt wird, nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) , dann wird deine Probezeit automatisch um 2 Jahre verlängert, auch wenn du noch keinen Bescheid bezüglich Aufbauseminar bekommen hast und deine reguläre Probezeit schon zu Ende wäre.
Und die 2 zusätzlichen Jahre werden hintendran gehängt, es sind also nicht zwei Jahre ab dem Seminar oder so.

Als Trost kann ich dir zumindest sagen, dass 2 Jahre A-beschränkt davon nicht betroffen sind, da bleibt es bei 2 Jahren. Und jeder weitere A-Verstoß, den du vor Absolvierung eines Aufbauseminars noch begehst, hat auch zumindest keine Probezeitfolgen mehr.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen