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20.05.2005, 20:41 Uhr

Geschwindigkeit durch hinterherfahren ohne Aufzeichnung geme

hallo,
kann mir jemand helfen? ich bin im november letzten jahres von der polizei angehalten.mit der begründung, 'ich sei auf der autobahn, nachts in ner 120-er zone 196 gefahren'. die polizei ist mir mit nem streifenwagen hinterher gefahren und haben die geschwindigkeit anhand des hinterfahrens gemessen am tacho ihres wagens. sie seien größzügig und ziehen mir eine toleranz von 30 km/h ab. wie viel prozent toleranz muss die polizei im regelfall abziehen???
das kann aber gar nicht sein,weil mein auto diese geschwindigkeit nicht erreichen kann. in meinem fahrzeugschein stehen 173 km/h drin. ich war bei ca 160-170 km/h. jetzt steht die gerichtsverhandlung an und mein rechtsanwalt hat sein mandat niedergelegt.
hat jemand ne idee, wie ich mich selbst verteidigen kann???

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20.05.2005, 21:32 Uhr

zu: Geschwindigkeit durch hinterherfahren ohne Aufzeichnung geme

Also.... Geschwindigkeitsmessungen durch Hinterher- oder sogar durch Vorausfahren ohne weitere Meßgeräte sind erlaubt und gültig. Dabei genügt der abgelesene Tachowert des Polizeifahrzeugs und daher die Zeugenaussage der Polizisten als Beweismittel.

Allerdings sind bei dieser Art der Messung erhöhte Toleranzen zu berücksichtigen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. In den meisten Bundesländern beträgt dieser Toleranzwert, der abgezogen wird, 20 % der gemessenen Geschwindigkeit.

Vor Gericht könntest Du anführen, daß Dein Fahrzeug bauartbedingt nicht zu solchen Geschwindigkeiten fähig ist, das könnte nachgeprüft werden, und Du wärst aus dem Schneider.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Die Straßenbahn muss warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten