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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alternativende
19.05.2005, 17:41 Uhr

Was muss im Auto sein ?

Hi,
Abgesehen vom FS, Fahrzeugschein, Verbandskasten, Parkscheibe, ersatzrad, Passendes Werkzeug und Warndreieck was sollte noch drin sein ?
Ich habe mal gehört, dass viele eine Karte von der Versicherung oder so drin haben , falls was passiert.... Was ist damit gemeint ???
Visitenkarte von meinem Versicherungsmann ?

Was habt ihr so für den Fall der Fälle dabei und sollte man dabei haben ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
19.05.2005, 18:16 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

Bescheinigung über die Abgasuntersuchung sollte man auch dabei haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.05.2005, 18:40 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

Und wie xgoedex gesagt hat, MUSS man die AU Bescheinigung dabei haben.

Nein, muss man nicht. Weder für die AU-Bescheinigung, noch für irgendeine Versicherungsbestätigung gibt es eine Mitführpflicht. Allerdings gibt es für die AU-Bescheinigung und den HU-Bericht eine Aufbewahrungspflicht.

Gesetzlich vorgeschrieben (also mitzuführen) sind in einem privat genutzen Pkw nur 4 Dinge, nämlich Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten und Warndreieck.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
20.05.2005, 10:35 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

Eben deswegen hatte ich ja geschrieben "sollte" und nicht "muss".

TBNR 347000: Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die gültige Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung aus. ....... 10,00 Euro

§ 47a Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG

Aufbewahrungspflicht und auf Verlangen vorzeigen ist nicht gleich Mitführpflicht.

Das Kärtchen von der Versicherung zum Aushändigen für den Unfallgeschädigten ist eine reine Serviceleistung der Versicherung und soll die Abwicklung der Schadensregulierung vereinfachen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
20.05.2005, 11:57 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

»Dürfte das "auf Verlangen" nicht ein "unmittelbar" oder "sofort" bedeuten und damit indirekt eine Mitführungspflicht? «

"Auf Verlangen" bedeutet hier, dass der Polizist dir eine Aufforderung ausstellen kann, dass du den Bericht innerhalb einer bestimmten Frist der Polizei vorlegen musst. Ähnlich wie bei einem Mängelschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.05.2005, 12:42 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog ist zwar geeignet, um nachzuprüfen, ob man im Zweifelsfall etwas zahlen muss oder nicht, aber er ist ja nicht die Rechtsgrundlage für ein Ge- oder Verbot.

Die entspr. Regelung zur AU-Bescheinigung findet sich in § 47a StVZO: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.

Wenn im Einzelfall also tatsächlich eine "zuständige Person" die AU-Bescheinigung sehen möchte, dann muss man eben ggf. nach Hause fahren und sie holen. Ein Verwarnungsgeld kann es aber in keinem Fall geben, wenn man sie nicht dabei hat.

Bei einer Polizeikontrolle dürfte man sich aber in der Regel mit der AU-Plakette am Kennzeichen begnügen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heinzelmännchen
20.05.2005, 15:04 Uhr

zu: Was muss im Auto sein ?

eine Taschenlampe kann unter Umständen auch äußerst sinnvoll sein.
Würde ich auf jeden Fall eine kleine mitnehmen.

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