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09.05.2005, 15:40 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

Nur weil es irgendeinem Anwohner nicht passt wie Du geparkt hast, muss es ja nicht falsch sein.

Es bestehen allerdings einige Parkregeln, die keine Verkehrszeichen brauchen. Zu dem ganzen Thema "Ruhender Verkehr" gibt es in einer ordentlichen Fahrschule einen ganzen Abend Theorieunterricht. Das lässt sich hier nicht alles aufzählen.

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10.05.2005, 08:31 Uhr

zu: knöllchen wegen falsch parken

»wollt halt nur wissen ob auf einem knöllchen alles aufgelistet wird oder nur ein verstoß.«

Für gewöhnlich nur ein Verstoß, und zwar der Schwerwiegendste. Park- oder Haltverbot gilt für parken am Fahrbahnrand. Wenn das Fahrzeug aber auf dem Gehweg steht, dann gilt dort das Park- bzw. Haltverbot nicht sondern es ist eben "Parken auf dem Gehweg". Das heißt im Umkehrschluß nicht zwangsläufig, dass Halten oder Parken an dieser Stelle am Fahrbahnrand erlaubt sein muß. Es muß auch nicht unbedingt ein Halt- oder Parkverbot ausgeschildert sein, damit es verboten ist.
Zieh dir mal den § 12 StVO rein, dann siehst du klarer ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Ich darf schon jetzt abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Ãœberholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten