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05.05.2005, 16:07 Uhr

zu: Geblitzt und Verzögerungstaktik probiert. Was nun?

Dein Bruder muss auf jeden Fall Widerspruch einlegen, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sonst muss er zahlen, egal ob schuldig oder nicht.

Solange die Behörde keinerlei Schritte gegen dich einleitet, laufen immer noch die 3 Monate Verjährungsfrist ab. D.h. nach deren Ablauf könntest du die Tat zugeben.

Ihr solltet aber bedenken, dass die Behörde deinem Vater für die Zukunft danach wahrscheinlich die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen wird.

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05.05.2005, 17:08 Uhr

zu: Geblitzt und Verzögerungstaktik probiert. Was nun?

in das fahrtenbuch musst du sämtliche fahrten, die du mit dem auto unternimmst, mit uhrzeit, abfahrtsort, ziel und länge der strecke festhalten. die polizei darf stichproben machen und wenn sie entdeckt, dass du es nicht korrekt geführt hast, kannst du echte schwierigkeiten bekommen.

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05.05.2005, 18:22 Uhr

zu: Geblitzt und Verzögerungstaktik probiert. Was nun?

Und das wichtigste dran ist natürlich, dass drinsteht WER gefahren ist :-)

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05.05.2005, 20:17 Uhr

zu: Geblitzt und Verzögerungstaktik probiert. Was nun?

Die Behörde kann die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn bei einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Die Anordnung ist normalerweise zeitlich befristet.
Wenn dann ein erneuter Verstoß begangen wurde, kann die Behörde einfach ins Fahrtenbuch schauen und weiß dann wer der Schuldige war.

Ein Verstoß bei der Fahrtenbuchführung wird nach Nr. 190 Bußgeldkatalog mit 50 Euro und einem Punkt geahndet.

Weitere Informationen zum Thema Fahrtenbuch findest du hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2591

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