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durbanZA
05.05.2005, 18:28 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
Wichtig ist noch, daß bei Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen eine Sonderregelung gilt:
In verkehrsberuhigten Bereichen (und nur dort!) dürfen Polizisten die gefahrene Geschwindigkeit schätzen!
kornflake_mit_milch
05.05.2005, 18:53 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
kann man mit nem auto überhaupt so langsam fahren wie ein normaler fussgänger geht? also ich lass den wagen im verkehrsberuhigtem bereich einfach im 2.gang ohne gas durchrollen.
xgoedex
05.05.2005, 19:00 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
»kann man mit nem auto überhaupt so langsam fahren wie ein normaler fussgänger geht? «
Öhm...
Hast du einen Führerschein? Dann solltest du das mal irgendwann gelernt haben.
Wenn du das nicht kannst, frage ich mich mit welcher Geschwindigkeit du wohl aus- und einparkst.
xgoedex
06.05.2005, 13:34 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
»Wenn die Polizei schätzt, ist das ganze ja auch nicht so genau. Das heißt ja dann, dass nur einer rausgewinkt wird, der 50 oder so fährt.«
»Nee also 20 - 30kmh kann man da schon fahrn.«
Die Höhe des Verwarn- /Bußgeldes richtet sich in einem solchen Fall aber nicht nach der Höhe der geschätzten Geschwindigkeit (z.B. bei mehr als 30 km/h Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit 100 Euro, 3 Punkte u. 1 Monat Fahrverbot). Das geht nur mit Messung.
Ein Polizist kann aber sehr wohl schätzen, ob die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird oder nicht. Das könnte wohl rein theoretisch jeder andere auch, der Augen im Kopf hat.
Und 20 - 30 km/h sind deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit.
Man sollte sich aber weniger Gedanken darüber machen, wie sehr man die Geschwindigkeit ausreizen kann, ohne dass einen die Polizei anhält, sondern sich mal lieber genau anschauen, wie das entsprechende Verkehrszeichen 325 aussieht. Dann fällt einem evtl. der dazu gehörige Begriff "Spielstraße" ganz schnell wieder ein.
D.h., dass hier der Personenverkehr auf der Fahrbahn Vorrang hat.
Der Gesetzestext sagt u.a.:
"Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt...
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten."
Ich glaube auch kaum , dass sich zu fortgeschrittener Nachtstunde noch jemand beschwert, wenn man es mit der Schrittgeschwindigkeit nicht mehr ganz so genau nimmt. Darüber hinaus bin ich mir auch sehr sicher, dass man wenigstens 10 km/h (als Schrittgeschw. durchaus akzeptabel) ohne Kupplungsmord und einstündiger Verspätung schaffen kann ;-)
Galli
06.05.2005, 18:57 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
ich verstehe nicht warum schrittgeschwindigkeit fahren kupplungsmord ist? man soll doch nicht mit 6500 upm und schleifender kupplung fahren, sondern im ersten gang ohne gas und kupplung. bis jetzt hat das auch jeder benziner geschafft mit dem ich gefahren bin. auch unser vectra bei dem der kilometerzähler schon jenseits der 300.000 km marke stand.
paps
12.11.2005, 12:22 Uhr
zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich
Hi,
die Bemerkung, da fahren auch Polizisten 20 -30 km/h hätte ich als Ammenmärchen abgetan, wenn ich es nicht gerade live in meinem Wohngebiet erlebt hätte. Ich habe Ihnen bedeutet, dass sie bitte langsamer fahren möchten, bei mir angekommen kurbeln sie die Scheibe runter, fragen unfreundlich, was ich wil, und beantworten meinen Hinweis auf die Spielstraße mit der Aussage, dies sei keine Spielstraße, sondern eine verkehrsberuhigte Zone, und da sie nur 20 bis 30 km/h gefahren seien sei das Okay. Wie bringe ich jetzt den Ordnungshütern bei, dass sie damit ein schlechtes Vorbild sind?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte
Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?
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Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?
Gegenüber Kindern
Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen
Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern
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