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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern simone1804
04.05.2005, 17:34 Uhr

Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

Ich wollte fragen, ob Mofas auch auf Schnellstraßen ( 2-spurig) fahren dürfen oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ford0091
04.05.2005, 17:36 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

Hallo,
ich würde mal sagen ja. Eine Mindestgeschwindigkeit kenne ich nur von den Autobahnen (60) her.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.05.2005, 17:43 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

"Schnellstraße" ist kein amtlicher Ausdruck. Nur bei Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es vorgeschrieben, dass ein Kraftfahrzeug eine Geschwindigkeit (lt. Fahrzeugpapieren) von mehr als 60 km/h erreichen kann, damit es dort fahren darf.

Handelt es sich z.B. um eine Bundesstraße, die nicht gleichzeitig eine Kraftfahrstraße ist, dann dürfen dort auch Mopeds fahren (und z.B. auch Radfahrer).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.05.2005, 19:30 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

...und auf einer beschilderten Kraftfahrzeugstraße natürlich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Sofort Vollbremsung durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge