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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tobi1985
04.05.2005, 00:28 Uhr

Muss ich eine Nachschulung machen?

Hallo, ich bin letzte Woche einer Frau aufgefahren, nachdem sie sehr stark gebremst hatte und ich nachher bei einer Vollbremsung in den Kofferraum geknallt bin (Rückstau vor einer Ampel). Sie ließ sich vom Krankenwagen ins Krankenhaus bringen (Nackenschmerzen). Ich bekomme noch eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft. Leider läuft meine Probezeit erst im August aus. Jetzt meine Fragen: Wird sich meine Probezeit verlängern? Muss ich eine Nachschulung machen? Kann die Frau mich auch noch privat anzeigen? Bitte um Antwort. Vielen Dank.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.05.2005, 13:26 Uhr

zu: Muss ich eine Nachschulung machen?

Es kommt drauf an, was aus der Anklage wird. Die Staatsanwaltschaft muss erstmal ermitteln. Oft werden diese Anklagen aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingstellt. Dann passiert mit deiner Probezeit nichts.
Wenn du wegen der fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wirst, hängt davon ab, wie der Unfall von der Bußgeldstelle bestraft wird. Wenn das als Abstandsverstoß gewertet wird, ist das ein A-Verstoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tobi1985
04.05.2005, 16:33 Uhr

zu: Muss ich eine Nachschulung machen?

Ich weiß nicht, ob sie wirklich verletzt war. Sie meinte, dass sie schon vorher Probleme mit dem Nacken gehabt hat. Die Polizei schätzt auf 3000 € schaden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.05.2005, 19:37 Uhr

zu: Muss ich eine Nachschulung machen?

Um mal Deine Fragen zu beantworten:

1.) Wird sich meine Probezeit verlängern?

- Ja.

2.) Muss ich eine Nachschulung machen?

- Ja.

3. ) Kann die Frau mich auch noch privat anzeigen?

- Ja.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

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