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MarsTG
01.05.2005, 11:38 Uhr
Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Also, mir ist in der Nacht von gestern auf heute folgendes passiert. Ich kam an eine für mich grüne Ampel, die für mich auch noch ein wenig länger grün blieb, also nichts mit gelb oder so. Ich wollte geradeaus fahren, kreuzte somit auch keinen Fußgängerweg, der mir gegenüber ja dann beim Abbiegen Vorrang hätte.
Nun ist an dem Fußgängerweg der rot hatte ein (wahrscheinlich betrunkener) Fußgänger mitten über die Straße gelaufen. Hier war jetzt gut, dass man in der Fahrschule auch eine Vollbremsung hatte, da ich den Wagen erstmal direkt zum stehen bringen musst, sonst wär mir der Fußgänger auf der Motorhaube gewesen. Ich kam dann wirklich noch direkt vor der Fußgängerfurt zum stehen.
Wer sich jetzt wundert. Meine Geschwindigkeit war regelkonform. An der Stelle waren 50 erlaubt, ich fuhr sogar noch etwas drunter (im Ampelbereich verringer ich meine Geschwindigkeit immer unmerklich, könnte ja plötzlich gelb werden und so lange ich keinen Verkehr habe). Die Straße war glücklicherweise ausgeleuchtet, so dass ich den Fußgänger gerade noch erkennen konnte.
Nun meine Frage, ich bin in der Probezeit, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, was hätte es dann alles so für mich gegeben? Noch was zum Sachverhalt: Ca. 50 Meter vor mir fuhr eine Polizeistreife, die wahrscheinlich Zeugenangaben hätte machen können, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, vorausgesetzt sie hätten diesen bemerkt.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Sicher hattest Du Vorfahrt! Ich gehe mal davon aus, dass Du mit 0,0 Promille gefahren bist (falls nicht hast Du immer einen Schuldanteil), ob Du aber ganz ungeschoren davon gekommen wärst, weiß ich nicht. § 1 gilt immer!
Wünsche Dir weiterhin unfallfreie Fahrt!
MarsTG
01.05.2005, 12:01 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Ich hab mich zwei Tage vor meiner Prüfung nochmal ordentlich auf einer Party mit Alkohol zugeknallt --> Filmriss; und mir geschworen wenn ich den Führerschein habe keinen Alkohol mehr anzurühren (nie wieder.).
Ich hab jetzt seit mehr als einem Monat den Führerschein und hab immer noch kein einziges alkoholisches Getränk (gut, der Sekt an dem Abend als ich die Prüfung im vierten Anlauf bestanden habe zählt jetzt mal nicht) angerührt. Demzufolge hatte ich gestern 0,0 Promille.
Was die Vollbremsung anging. Gebremst hätte ich sowieso, fragt sich nur wann. Wenn die Straße etwas dunkler gewesen wäre, hätte ich den Fußgänger wahrscheinlich nicht gesehen, das war schon auf der ausgeleuchteten Straße schwierig.
MarsTG
01.05.2005, 12:09 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Das zeigt aber auch, dass die Jungs in grün Tomaten auf den Augen hatten oder einfach nur ihren Rückspiegel nicht benutzt hatten. Im Rückspiegel hätte man das eigentlich noch locker sehen müssen.
Also, die hatten mich ja nicht vor sich gehabt, sondern ich hatte die Polizei ca. 50 Meter vor mir.
MarsTG
01.05.2005, 12:45 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Hört man Vollbremsungen auch bei ABS? Die Reifen quietschen dann ja nicht mehr.
Was die Polizei anging. Die hatte wirklich genug zu tun. Ich habe kurz davor noch ein paar Freunde nach Hause gefahren. Wir kamen grad von einem Maifest. Wenn man um ein Uhr nachts von den Russen gefragt wird, ob man sich auf deren Seite steht, ist der beste Zeitpunkt sich davon zu machen, wenn man nicht in eine Schlägerei geraten will.
Wobei ich fand, dass es ohnehin sehr wenig Kontrollen gegeben hat. Ich habe eigentlich fest damit gerechnet, dass die Polizei Stichproben durchführt, da ja eigentlich zu solchen Volksfesten ziemlich viel Alkohol fließt. Da hab ich keine einzige Streife am Rand gesehen und zweitens, wenn Stichproben durchgeführt worden wären, hätte man mich mit Sicherheit auch angehalten (drei weitere Fahrzeuginsassen und ein junger Fahrer (ich) am Steuer).
neon
01.05.2005, 14:12 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
die sollten auch ma auf hiphop parties kontrollieren!! immer diese scheiss vorurteile! *lol* ;-)
wenn du richtig gebremst hast, quietschen immer die reifen, egal ob abs oder nicht abs... also kannst du wohl doch nicht richtig vollbremsen...
MarsTG
01.05.2005, 14:30 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Doch, hab ja das ABS-System gespürt. Einfach mal die Bremse bis zum Boden durchtreten und warten bis die Räder zum Stillstand kommen. Könnte aber auch an den E-Gitarren-Riffs von Farin Urlaub gelegen haben, dass ich die Reifen nicht gehört habe bzw. an der Gesamtsituation.
Obwohl, als ich mit dem Fahrschulwagen Vollbremsung gemacht habe, hab ich auch nichts quietschen gehört.
calibrafahrer
09.05.2005, 23:44 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Ja wenn ich ABS mache quitscht die reifen nicht. Also ich habe nichts gehört!
jimmy_18
10.05.2005, 20:54 Uhr
zu: Vollbremsungen, grüne Ampeln und verrückte Fußgänger
Bei ABS quietschen die Reifen auf den letzten Metern, weil es dann nicht mehr regelt (so unter 5km/h) und aus höheren Geschwindigkeiten sowieso.
Bei Tempo 180 quietscht es raucht und macht Streifen, wenn auch weniger als ohne ABS.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
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