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30.04.2005, 00:40 Uhr

Unfallflucht - oder doch nicht?

Weil es mir gerade durch den Kopf geht, mit meinem Ueberschlag "damals":

Haette ich damals (rechtlich gesehen) am Ort des Geschehens bleiben muessen, oder war es ok, dass ich einfach heimgefahren bin?

Meiner Meinung nach bin ich bei einem Alleinunfall ohne (Fremd)Schaeden nicht verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Kann aber gut sein dass ich mich da taeusche.

Fuer die, die den betreffenden Beitrag nicht gelesen haben:
Ich hab mich vor ca. 20 Jahren - mitten in der Nacht, betrunken und zu schnell unterwegs - ueberschlagen, und bin auf einer Wiese auf der Beifahrerseite liegengeblieben. Konnte das Auto wieder aufstellen und weiterfahren.

Bitte um diesbezuegliche Aufklaerung.

Grusz,
FLiszt

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30.04.2005, 13:02 Uhr

zu: Unfallflucht - oder doch nicht?

Ich denke der Schaden hätte gemeldet werden müssen.Man könnte einfach argumentzieren, dass beim Unfall Öl ausgelaufen sein könnte.Und schon ist ein enormer Fremdschaden (am Eigentum der Bundesrepublik oder einer Privatperson) entstanden.Ihr wisste doch 1 Tropfen Öl verseucht blablabla
also hätte die Feuerwehr komemn müssen um alles abzuchecken ;)

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30.04.2005, 14:04 Uhr

zu: Unfallflucht - oder doch nicht?

»>>20 Jahre? lol, alter Mann. :P<<

ja ne, er müsste sich jetzt so langsam um die 40 bewegen. :-))«


Naja.. bis die 4 vorne steht, hab ich zum Glueck noch ein bisschen Gnadenfrist. Im Augenblick steht noch nicht mal die 9 hinten.
Und solange ich noch nicht aus Prinzip 100 fahre, ist die Welt noch in Ordnung.
Alex Barros hat es in meinem betagten Alter sogar vor 14 Tagen noch auf's Podium in der MotoGP geschafft, bis auf's oberste Treppchen.

Als noch die 2 vorne stand, war ich wohl das, was man im sueddeutschen Raum als "ganz wuida Hund" bezeichnet. Mit 30+ dann etwas ruhiger ("vernuenftig") geworden.

Mir hat frueher niemand gesagt "mach das nicht, weil (einsehbarer Grund)", sondern immer nur "mach das nicht, es ist verboten" - und das war mir nie ausreichend. Ich bin ein Einsichtsmensch, kein Regelbefolger.

Diesen Fehler meiner Vorgaengergeneration moechte ich nicht machen.

Wenn ich auch nur 10% der Erlebnisse aus der "wilden" Zeit hier zum Besten geben wuerde, wuerde Herr Wismann mich - zu Recht - aus diesem Forum, wenn nicht gleich aus dem Internet, verbannen. Deshalb geb ich hier nix einfach unreflektiert von mir, sondern immer unter der Praemisse "was koennen wir daraus lernen".

Und wenn ich durch meine Beitraege hier auch nur einen einzigen davor bewahren kann, sich aus "jugendlichem Leichtsinn" oder "Unerfahrenheit" die Birne einzurennen, ist meine Mission hier schon erfuellt.

So, nun muss ich das Racebike ausprobieren (Wetter passt!) - "damals" haette ich einfach ein selbstgemaltes Nummernschild, Aufschrift "F-UCK YOU 1" befestigt, haette mich draufgesetzt und waer losgefahren.
Heute lade ich es brav in einen Transporter, und fahre in eine ganz ganz einsame Gegend nach Niederbayern, wo mich bestimmt keiner sieht.

Und ich weiss auch, warum.

Keep rockin',
FLiszt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen