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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.04.2005, 15:20 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»Wenn ich den Rückwärtsgang drin habe und mir fährt einer drauf hab ich doch Schuld (war in dem Fall nicht so).«

Wenn du nur den Rückwärtsgang drin hast, wieso solltest du dann Schuld sein, wenn dir einer hinten drauffährt?

Was anderes ist es, wenn du dem schon freudig im Rückwärtsgang entgegenkommst *g*

lG, Mike

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26.04.2005, 15:48 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

Warum fragt man eigentlich, wer wäre Schuld gewesen, wenn es geknallt hätte, was wäre wenn ich geblitzt worden wäre usw.?

Auch wenn das auf den aktuellen Fall nicht zutrifft, meistens sogar noch, nachdem mal selber Unsinn gemacht hat. Wenn der andere eh Schuld gewesen wäre, macht man den gleichen Unsinn weiterhin und hofft auf einen schönen Haftpflichtschaden an seinem Uralt-Auto und wenn man selbst Schuld gewesen wäre, lässt man es?

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26.04.2005, 16:55 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

>Das glaube ich dir. Wirklich. Ich habe mich aber auch schon einige Male etwas geärgert wieso ich denn gebremst habe... ist eine abknickende Vorfahrtsstraße, und in der Früh um 5 nimmt eben jeder an er sei allein... Und die wären alle perfekt in die Beifahrertür geschrammt, wo noch vom Vorbesitzer ein Kratzer drin ist und die untere Leiste fehlt. Seufz. Aber ich hätte auch Schiss dass mein Wagen dann ein Totalschaden wäre. Nochmal Seufz. Und Bremsen ist ja eh irgendwo ein Reflex. Manchmal recht schade ;o) Aber provozieren tun wir ja nix. Nur bisserl hoffen, gell? :) <

Geärgert habe ich mich auch shcon ein paarmal. Vorallem in Situationen wo der andere 1000%ig Schuld gewesen wäre. Oder einem kackdreist die Vorfahrt nimmt und sich nichtmal dafür bedankt, dass man gerade ne Vollbremsung hinlegt, sondern einem direkt nen Vogel zeigt, weil die Reifen gequietscht haben.
Aber andererseits werde ich mich sicherlich auch freuen, wenn ich mal Mist baue und jemand anderes für mich bremst...

Christian

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26.04.2005, 17:21 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»Ich hatte aber schon einen Typen DREIMAL der mir in der Früh die Vorfahrt genommen hat. Schwarzer Passat Kombi. Der lernt es einfach nicht.«

LKW ausleihen *g*

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26.04.2005, 19:53 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»nein hat er nicht. wenn dir z.b. ein passant vors auto gelaufen wäre und du hättest eine vollbremsung machen müssen, dann kann der nachfolgende auch mit genug sicherheitsabstand einen zusammenstoß wahrscheinlich nicht mehr verhindern. dann wäre er nicht schuld.«

Wieso das? Meines Wissens bekommt der Auffahrende immer eine Teilschuld, sogar wenn man ohne zwingenden Grund abbremst. Das würde bei deinem Beispiel ja heißen, dass ich selber schuld bin, weil ich den Fußgänger nicht einfach plattgefahren habe :-?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen