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lindchen
26.04.2005, 14:04 Uhr
nicht erkennbar auf dem Photo
Hallo Retter in der Not!
Bin erwischt worden, 1 Monat Fahrenzug, 4 Punkte und 100 €, darum möchte ich so viel wie möglich kämpfen.
Ich habe bei dem Landratsamt angerufen. Dieser Typ meinte, dass diese Person auf dem Photo eigentlich weiblich aussieht *überleg*, er war sich aber nicht ganz sicher.
Jetzt die Fragen, kostet es mich was, wenn ich mir das Photo schicken lasse?
Und die wichtigere Frage wäre, Hab ich überhaupt eine Change? Wenn es nicht ganz ersichtlich ist, wer gefahren ist, was muss ich dann tuhen?
durbanZA
26.04.2005, 14:21 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Normalerweise ist es kein Problem, Dir das Photo schicken zu lassen, einfach mal fragen. In der Regel kostet das nichts.
In dem Fall, dass Du tatsächlich bis zum Ende kämpft und eibn Gericht tatsächlich Zweifel an Deiner Schuld bestätigt, kannst Du auferlegt bekommen, ein Fahrtenbuch zu führen. So ein rechtsstreit kann aber ziemlich teuer werden.
][
26.04.2005, 14:25 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Wenn sowas einmal vorkommt gibts kein Fahrtenbuch, das ist doch Unfug. Haben schon zig Leute gemacht, keiner muss deswegen ein Fahrtenbuch führen. Wurde immer nur fürs "nächste Mal" angedroht.
durbanZA
26.04.2005, 14:53 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Ich degegen kenne einige Leute, die schon nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch führen müssten.
durbanZA
26.04.2005, 14:55 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Ach so... weil hier ja immer gefragt wird, warum man nicht "einfach" seinen Fehler eingesteht:
Wenn mir ein Aufbauseminar drohen würde, das 370 Euro kostet, und ich Schüler ohne festes Einkommen wäre, würde ich auch jedes Mittel ausprobieren, da drum rum zu kommen, ich denke, das ist total legitim
][
26.04.2005, 15:36 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
>Wenn mir ein Aufbauseminar drohen würde, das 370 Euro kostet, und ich Schüler ohne festes Einkommen wäre, würde ich auch jedes Mittel ausprobieren, da drum rum zu kommen, ich denke, das ist total legitim <
Kann ich so unterschreiben - selbst für einen Azubi entsprechen die 370€ + Gebühren und Bussgeld ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen.
][
26.04.2005, 15:43 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
>Ich degegen kenne einige Leute, die schon nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch führen müssten. <
Falls die mal wieder einen Anwalt brauchen sollen sie sich melden :D Wenn man mit irgendnem Dilettanten antritt muss man wahrscheinlich wirklich ein Fahrtenbuch führen. :D
][
26.04.2005, 16:38 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Falls das jetzt in meine Richtung ging:
Ich jammere nicht rum, ich glaube, das weiss hier jeder. Wollte das nur mal in Relation zu üblichen Bußgeldern setzen.
Und, seien wir mal ehrlich, das Aufbauseminar ist nichts anderes als eine Strafmassnahme (also nicht mehr als ein Bußgeld), wer ernsthaft behauptet, dieses würde das Fahrverhalten der Leute die es besuchen ändern sollte mal zum Doc.
lindchen
26.04.2005, 17:09 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Also bei mir ist eigentlich das Schlimmste der Führerscheinenzug, ich gehe sehr weit weg auf die Schule, sprich keine Kohle und die Busverbindung ist meeegaaa schlecht. Fahre mind. 2,5 Stunden hin und 2,5 wieder zurück. Wohne auf dem Land.... in dem Falle leider. Und der Kostenpunkt darauf ist natürlich auch nicht ohne.
Meine Arbeitskollegin meinte manchmal darf man sich das auch ein bisschen aussuchen, ob Punkte mehr Busgeld oder Fahrenzug.
jimmy_18
27.04.2005, 14:32 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
Wenn auf dem Foto nichts zu ERKENNEN ist, musst du auch kein Fahrtenbuch führen, wenn du die Person nicht KENNST (kenne willst ;) ) kann eine Anordnung erfolgen.
lindchen
27.04.2005, 15:22 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
eine Anordnung?
Also dann zahlt, Punkte usw. der Fahrzeughalter?
lindchen
28.04.2005, 12:48 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
@all,
hätte da nochmal ne Frage, wenn ich euch in eurer Unterhaltung kurz stören darf... :-)
Hab gerade gelesen, dass es bei 30Km/h keinen Fahrenzug gibt (was ja mein größtes Problem darstellt). Und bei mir waren es 31 km/h. Kann ich das Anzweifeln?
Oder, weiß das ist Naiv, aber wenn ich die Herren oder die Damen vom Amt mal ... naja... ganz lieb bitte diesen 1 Km/h abzuziehen.. ???
Was nämlich auch noch ein Problem isch, Rechtsschutzversichert bin ich nicht, also mit Einspruch und tralala hab ich qusie nichts am Hut, leider.
Kennt ihr da Geschichten drüber?
Wäre lieb, wenn ihr mir nicht böse seid, dass ich versuche aus der ganzen Sache das Beste rauszuziehen. Bereuhen tuhe ich es und so ein typischer "Schnellfahrer" bin ich nicht.
@drive
danke für die GUTE Antwort :-D
Fahrtenbuch könnte ich verkraften
][
28.04.2005, 12:57 Uhr
zu: nicht erkennbar auf dem Photo
>Hab gerade gelesen, dass es bei 30Km/h keinen Fahrenzug gibt (was ja mein größtes Problem darstellt). Und bei mir waren es 31 km/h. Kann ich das Anzweifeln? <
Entweder du zweifelst du Messung als ganzes an oder garnicht. Die kannst nicht 1km/h anzweifeln.
>Oder, weiß das ist Naiv, aber wenn ich die Herren oder die Damen vom Amt mal ... naja... ganz lieb bitte diesen 1 Km/h abzuziehen.. ??? <
Geht nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
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Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Der entgegenkommende Pkw
Ich selbst
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